Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Vorlage zur Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) betreffend Vorsorgeausgleich bei Scheidung angenommen. Dabei ist sie weitestgehend den Anträgen des Bundesrates gefolgt.
Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesratsentwurfs (13.049) beendet und diesen mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Mit der Vorlage sollen Mängel des Vorsorgeausgleichs bei der Scheidung beseitigt werden. Die Mängel bestehen laut Darstellung der Kommission vor allem in der zu starren Regelung sowie in der Benachteiligung von nicht erwerbstätigen Ehefrauen und Ehemännern. Als wesentliche Neuerung sieht die Gesetzesrevision vor, dass die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel in Zukunft auch dann geteilt werden, wenn bei einem Ehegatten im Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens bereits ein Vorsorgefall eingetreten ist.
Den Eheleuten ist es aber auch freigestellt, sich auf ein anderes Teilungsverhältnis zu einigen oder auf den Vorsorgeausgleich ganz oder teilweise zu verzichten, wenn dadurch ihre angemessene Vorsorge nicht in Frage gestellt wird (Art. 122 ff. E-ZGB). Diesbezüglich ist die Kommission dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Eine weitere Neuerung besteht u.a. darin, dass die Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen verpflichtet werden, in Zukunft periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben der Zentralstelle 2. Säule zu melden (Art. 24a E-FZG). Auch in diesem Punkt hatte die Kommission keine Einwände zum bundesrätlichen Entwurf.
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