Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat anlässlich einer Medienkonferenz seine Stellungnahme zur Altersvorsorge 2020 vorgestellt. Der Verband unterstützt gemeinsam mit economiesuisse zwar die Gesamtschau, das Gesamtpaket wird hingegen “dezidiert und geschlossen” abgelehnt. «Es ist komplett überladen, zu teuer und weder für den einzelnen Bürger noch für die Wirtschaft tragbar”, meinte Valentin Vogt, Präsident des Verbands.
In erster Priorität seien zwei parallele Kernvorlagen zu beraten: Die erste umfasst die Anhebung des Referenz-Rentenalters auf 65 Jahre für beide Geschlechter, die Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren, die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um maximal 0,6 Prozent sowie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent. Letzteres habe mit verhältnismässigen Kompensationsmassnahmen wie höheren Altersgutschriften oder der Beitragspflicht ab Alter 21 zu erfolgen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer müsse zudem mit derjenigen des Referenz- Rentenalters einhergehen. Damit kann gemäss Roland A. Müller das heutige Rentenniveau für die nächsten zehn Jahre garantiert werden.
Die zweite Kernvorlage umfasst einen Stabilisierungsmechanismus für die AHV, der im Fall einer drohenden finanziellen Schieflage des Sozialwerks künftig rechtzeitig Massnahmen vorsieht. Hier schlägt die Wirtschaft eine weitere schrittweise Erhöhung des Referenz-Rentenalters um maximal 24 Monate sowie daran gekoppelt nochmals 0,4 Mehrwertsteuer-Prozente Zusatzeinnahmen vor. Damit leisten gemäss Arbeitgeber sämtliche Bevölkerungsschichten und die Wirtschaft einen angemessenen Beitrag – statt den Rentnerinnen und Rentnern durch ein Aussetzen des Mischindexes ans Portemonnaie zu gehen, wie dies der Bundesrat vorschlägt.
Die Erhöhung des Referenz-Rentenalters über 65 Jahre hinaus soll zudem erst dann erfolgen, wenn der Arbeitsmarkt die entsprechenden Arbeitskräfte aufnehmen kann. Sowohl diese Stabilisierungsregel als auch die erste Kernvorlage sollen noch in diesem Jahr dem Parlament unterbreitet werden, damit sie 2018 in Kraft treten können.