SNAGHTML1eb21f42Das St. Galler Stimmvolk hat am 9. Juni 2013 das Gesetz über die St. Galler Pensionskasse mit 70,4 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Um die Unterdeckung der beiden Kassen zu beseitigen und die Verselbständigung zu realisieren, hatte die Regierung mit einem Kantonsbeitrag von 300 Millionen Franken gerechnet. Die Beteiligung der Versicherten an der Ausfinanzierung wurde auf einen Viertel, also 75 Millionen Franken festgelegt.

Nun ist klar: Die Ausfinanzierung kostete den Kanton etwas weniger als erwartet. 287,1 Millionen Franken sind es. Der Beitrag der Versicherten beträgt 71,8 Millionen Franken. Diese Beteiligung erfolgt in Form eines Lohnabzugs von einem Prozent, der voraussichtlich bis Mitte 2018 vorgenommen wird, wie das Tagblatt schreibt.

Die Verselbständigung und Zusammenlegung der Pensionskassen hat zur Folge, dass das kantonale Amt für Vermögensverwaltung kein Drittvermögen mehr verwalten darf. Das Amt soll nun so rasch wie möglich in die Pensionskasse integriert werden. Per 1. November 2014 soll der Wertschriftenbereich in die Pensionskasse eingegliedert werden, in einem zweiten Schritt per 1. Januar 2015 auch der Teil Liegenschaftenverwaltung. Auf diesen Zeitpunkt wird das Amt vollständig in die St. Galler Pensionskasse übergehen.

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