Die SRG bezahlt im Leistungsprimat 67,5 Prozent des letzten Lohnes bis ans Lebensende. Dieses Niveau gebe es sonst kaum noch irgendwo, so die NZZ am Sonntag. Nun soll vom Leistungsprimat auf den Beitragsprimat umgestellt werden: Keine fixen Renten mehr, sondern eine Abhängigkeit von den eingezahlten Beiträgen. Je mehr Einzahlungen, desto mehr Rente. Doch das hohe Rentenniveau will die SRG scheinbar beibehalten.

Das wird teuer – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der NZZ am Sonntag liegen Informationen vor, dass vor allem die Beiträge auf Arbeitgeberseite erhöht werden: bis zu 20,25 Prozent des Lohnes. Mit den 9 bis 12 Prozent des Arbeitgebers ergibt das 32,25 Prozent – in der Schweiz üblich sind maximal 24 Prozent.

Der Plan sieht vor, dass Mitarbeiter ab 55 Jahren im Leistungsprimat versichert bleiben. Laut Pensionskassenspezialist Werner C. Hug sind diese zehn Jahre «unverständlich lang». Üblich sei eine Besitzstandwahrung von maximal fünf Jahren – in Ausnahmefällen von sieben Jahren. Aus gutem Grund: Der Arbeitsgeber muss das Altersguthaben in der Pensionskasse erhöhen, wenn ein Arbeitnehmer im Leistungsprimat eine Lohnerhöhung erhält. Damit das Rentenziel von 67,5 Prozent des letzten Lohnes erreicht werden kann, muss im Falle eines 55-Jährigen, der 10’000 Franken pro Jahr mehr Lohn erhält, bis ans sein Karriereende insgesamt rund 250’000 Franken nachbezahlt werden. Fünf Sechstel davon trägt die SRG.

Hug hält aber auch andere Kernpunkte des SRG-Pensionkassen-Umbaus für «überrisssen» und spricht von der «grosszügigsten Lösung», die er je im Zusammenhang mit einem Übergang vom Leistungs- in den den Beitragsprimat gesehen habe. 41- bis 54-Jährige erhalten demnach 100 Prozent der Renteneinbussen ausfinanziert, die Jahrgänge darunter 10 Prozent pro Altersjahr weniger – bis hin zu 1973er-Jahrgängen.

  Werbewoche /  Artikel NZZaS