In einer Mitteilung auf ihrer Homepage orientiert die BVK über die Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Festgehalten wird: “Die BVK gibt bei den Gesellschaften des Schweizer Börsenindexes SMI ihre Stimmen ab und legt ihr Abstimmungsverhalten im Voraus offen. Die kantonale Pensionskasse hat damit in der Branche eine Pionier- und Vorbildrolle inne. Dieses Jahr hat sie mit einem Nein zu den Vergütungsberichten von bisher 13 Unternehmen eine kritischere Haltung gegenüber unverhältnismässig hohen Salären und ungeeigneten Entschädigungssystemen verlangt und unterstützt.”

Die BVK-Haltung bei den Abstimmungen legt jeweils das Investment Committee fest, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch vertreten sind. Seine Mitglieder bilden sich ihre Meinung unabhängig, berücksichtigen dabei aber auch die Haltung der Anlegervereinigung Ethos. Die BVK erfüllt mit dieser Transparenz eine Forderung der vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissenen Minder-Initiative bereits seit 2009. Diese verlangt, dass die Pensionskassen «im Interesse ihrer Versicherten» abstimmen und ihr Stimmverhalten offenlegen. Der Wirtschaftskonsulent des Minder-Komitees bezeichnete den Weg, den die BVK geht, unlängst am Schweizer Pensionskassen-Forum als «Paradebeispiel, wie es sein muss», wird mit offensichtlicher Genugtuung vermerkt.

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