Die Oberaufsichtskommission hat die Weisung zur Unabhängigkeit des Experten für die BV publiziert. Auffallendste Differenz zum Entwurf – der auf heftige Kritik gestossen ist – bildet der Wegfall des Verbots von Dienstleistungen, die über das Expertenmandat hinausgehen. An dessen Stelle ist das Verbot von Entscheidfunktionen getreten.

Stephan Wyss, Präsident der Kammer der PK-Experten, hat in “Vorsorge Aktuell” dazu eine erste Stellungnahme abgegeben. Wyss sagte u.a.: “Die OAK hat im letzten Jahr kommuniziert, dass sie prioritär die Systemrisiken der 2. Säule analysieren will. Deshalb waren wir in der SKPE überrascht, dass eine der ersten Weisungen der Unabhängigkeit von uns Experten für berufliche Vorsorge galt. Dazu kommt, dass bereits die BVV2 in Art. 40 die Unabhängigkeit des Experten detailliert regelt und die SKPE ihr eigene Unabhängigkeitsrichtlinie im letzten Jahr an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und verschärft hat. Schliesslich haben Nachfragen ergeben, dass die Unabhängigkeit des Experten bisher aufsichtsrechtlich zu keinen Problemen geführt hat.

Die OAK hat uns ermöglicht, Feedback zum ersten Entwurf der Weisung zu geben und unsere Sicht der Dinge darzulegen. Gemäss meiner persönlichen Einschätzung war dieses Vorgehen geeignet und konstruktiv. Namentlich führte es gemäss meiner Meinung zu einer praxistauglichen Lösung nicht nur aus Sicht der Kassen und der Experten für berufliche Vorsorge, sondern auch aus Sicht der Aufsicht. Dieser konstruktiv-kritische Austausch mit der OAK ist eine gute Basis für die anstehenden noch wichtigeren Fachthemen, wie die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen unserer SKPE Fachrichtlinien durch die OAK.”

  Weisung OAK / Entwurf der OAK