Für die Sanierung der Pensionskasse Thurgau (PKTG) und deren Entlassung in die Selbständigkeit sind rund 200 Millionen Franken nötig. Daran muss sich das Staatspersonal mit maximal 44 Millionen beteiligen.
Damit die Pensionskasse ihre Deckungslücke schliessen und in die Selbständigkeit entlassen werden kann, zahlt der Kanton maximal 159 Millionen mit einer als Teuerungszulage verstandenen Einlage (53 Mio.), einem Sanierungsbeitrag (maximal 56 Mio.) und einer Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht (50 Mio.).
Im Gegenzug steuern die Arbeitnehmer einen Beitrag von 22 bis 44 Millionen Franken und nicht fix 44 Millionen bei. Dies geschieht, indem die Pensionskassenvermögen zwei Jahre nicht verzinst werden.