Die Zürcher BVG- und Stiftungsaufsicht hat an die von ihr beaufsichtigten Einrichtungen der beruflichen Vorsorge ein Inforschreiben versandt, dass die Themen Berichterstattung, Anpassung der Reglemente an die Strukturreform, Meldung von personellen Wechseln, Abgabe an die OAK, Kennzahlen und das neue Gebührenreglement umfasst.

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