Mehr Transparenz aber auch hoher Aufwand, ausgelöst durch die neuen internationalen Rechnungslegungsstandards für die Vorsorgeverpflichtungen (IAS 19). Die NZZ und andere Zeitungen sind in den letzten Wochen verschiedentlich auf das Thema eingegangen. Die NZZ schreibt: “Am Ende seiner Amtszeit kann der Vorsitzende des International Accounting Standard Board (IASB), David Tweedy, zufrieden sein. Er hat eines seiner Hauptziele bei den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erreicht: Das von ihm stets beanstandete «Korridorverfahren» zur Erfassung von versicherungstechnischen Gewinnen und Verlusten bei Vorsorgeverpflichtungen ist mit der Überarbeitung des neuen Standards IAS 19 durch den IASB im Jahr 2011 abgeschafft worden.

Künftig sind statistische Gewinne und Verluste bei Pensionen sofort und in vollem Umfang zu erfassen, denn entsprechende Wahlrechte zur Bilanzierung wurden beseitigt. In der Bilanz wird also in Zukunft eine Differenz zwischen Vorsorgeverpflichtungen und dem vorhandenen Vermögen (Planvermögen) sofort als Pensionsrückstellung gezeigt. Das bedeutet in vielen Fällen: Eigenkapital wird ergebnisneutral für Pensionsrückstellungen reserviert.

Zudem änderte der IASB die Bilanzierung der Effekte für Vorsorgepläne zurückliegender Arbeitsjahre. Diese werden nun als separate Kostenposition ausgewiesen. Ausserdem passte der IASB die Verzinsung der Vorsorgevermögen an. Sie orientiert sich nicht mehr an den Erwartungen, die den Unternehmen viel Ermessensspielraum liessen, sondern lehnt sich an die Verzinsung der Vorsorgeverpflichtungen an.”

Für Schweizer Unternehmen stellt sich die Frage, ob der Aufwand sich lohnt. Auswege bieten sich an durch den Wechsel zu Swiss GAAP FER oder durch den Abschluss einer Vollversicherungs-Lösung.

 Artikel NZZ / St.Galler-Tagblatt