treuhand-kammerIn Ausgabe 6/7-2012 des Treuhänder befassen sich Peter Zanella und Martin Welser mit den IAS 19-Änderungen und den Auswirkungen auf die Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Schweizer Vorsorgeplänen. Die in ihrem Beitrag dargelegten Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppen (Accounting Working Party – AWP, und Arbeitsgruppe Rechnungslegung der Kammer der PK-Experten) wurden sowohl von den Fachgremien der Treuhand-Kammer als auch von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten gutgeheissen. Die Arbeitsgruppen sind der Meinung, dass von den Änderungen der § 28 und 29 die bisherige Klassifizierung von Schweizer Plänen nicht tangiert wird. Insbesondere werden vollversicherte Vorsorgepläne wie bisher rechnungslegungsmässig als leistungsorientiert behandelt.

Im Fazit ihrer ausführlichen Darlegung kommen die Autoren zum Schluss, dass die Implementierung des revidierten IAS 19, welche spätestens auf den 1. Januar 2013 zu erfolgen hat, weitreichende Auswirkungen auf die Abbildung von Schweizer Vorsorgeplänen in IFRS-Abschlüssen haben wird. Neben der Abschaffung der Korridormethode, dem Verzicht auf einen über dem Diskontsatz liegenden erwarteten Kapitalertrag und den erweiterten Anhangsangaben sind auch Auswirkungen auf die Berechnung der Pensionsverpflichtung und des Dienstzeitaufwands zu erwarten.

Der im Geschäftsjahr effektiv bezahlte reglementarisch festgelegte Arbeitnehmerbeitrag wird wie bisher vollumfänglich vom Dienstzeitaufwand abgezogen. Das Ausmass der Reduktion ist dabei deutlich geringer als bei der strikten Aufteilung. Auch sind die Bestimmungen im Fall von Sanierungsmassnahmen ausführlicher und klarer geregelt. Nicht grundlegend geändert hat sich die Definition von Leistungs- und Beitragsorientierung. Auch sogenannte vollversicherte Pläne werden weiterhin unter die Definition von leistungsorientiert fallen.

 Treuhänder