imageAuf dem KPMG-Blog schreibt Beat Seger zum Wohneigentumserwerb mit PK-Mitteln: “In einer Zeit, in welcher sich Technologien exponentiell weiter entwickeln und globalisierte Einflussfaktoren Wertverständnisse in erhöhter Kadenz beeinflussen, ist davon auszugehen, dass davon auch die Halbwertszeiten von Immobilien betroffen sind.  Bereits heute sind Liegenschaften aus den 70er Jahren „out of date“ und nicht mehr „state of the art“ und für Wohneigentumstransaktionen nur noch in Ausnahmefällen geeignet. Gut denkbar, dass sich bis 2030 die Handelbarkeit individueller Wohneigentumseinheiten auf 20 Altersjahre reduziert haben wird. (…)

Es besteht die grosse Gefahr, dass das heute für Wohneigentum eingesetzte Vorsorgegeld durch einen Immobilienverkauf nicht mehr realisierbar sein wird. Die Fremdfinanzierung des heutigen Käufers wird bis zu seiner Pension auf rund 50% reduziert sein; das heisst, das Finanzierungsinstitut ist auf der sichereren Seite. Dieses wird zum damaligen Zeitpunkt in der Regel keine zusätzliche Finanzierung gewähren, da die Darstellung der Tragbarkeit schwierig sein wird. Das vorbezogene Vorsorgegeld steckt, nach heutiger Usanz, noch zu einem grossen Teil in der Immobilie und steht daher nicht für Ausgaben oder notwendige Investitionen im Alter zur Verfügung, zumal die Verkäuflichkeit der Immobilie zu einem adäquaten Preis in vielen Fällen nicht gegeben sein wird. (..)

Ein rational nachvollziehbarer und die Mehrheit gleichstellender Lösungsansatz kann derjenige sein, dass sämtliche seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Wohneigentumsförderung bezogenen Vorsorgegelder bis zum Eintritt ins Pensionsalter inflationsbereinigt zurückzuzahlen, also zu amortisieren, sind. Dadurch kann ein Gleichstand mit den Nichtbezügern erreicht werden.”

KPMG