imageDer Vorsteher des EDI, Bundesrat Burkhalter, hat an der Mitgliederversammlung des ASIP eine mit Spannung erwartete Rede gehalten, in deren Mittelpunkt die Ausführungsbestimmungen zur Strukturreform standen. Es ist Burkhalter zugute zu halten, dass er das heisse Thema in diesem Umfeld nicht vermied. Wie zu erwarten, hat er aber auch nicht konkret zu den zentralen Kritikpunkten Stellung bezogen und lediglich zum Ausdruck gebracht, dass man die eingegangenen Antworten sorgfältig prüfen und bei der Überarbeitung der Entwürfe berücksichtigen werde. Seine Rede wurde auf der Website des EDI publiziert. Zitate aus seinem Referat:

“Ich kann Ihnen versichern, alle Eingaben und Vorschläge werden sorgfältig geprüft. Und in wenigen Wochen wird der Bundesrat in Würdigung aller Vernehmlassungsergebnisse entscheiden. Dabei wird er sich davon leiten lassen, was er im Interesse der Versicherten und im Sinne des gesetzgeberischen Auftrags für richtig und sinnvoll hält. Dementsprechend wird er berechtigte Anliegen aufnehmen.

Aber ich muss auch klar betonen: Beschlüsse des Gesetzgebers kann und will der Bundesrat nicht umstossen. Wo sich der Gesetzgeber explizit gegen Selbstregulierung ausgesprochen hat, ist der Bundesrat selbstverständlich daran gebunden. Beispielsweise ist es ihm verwehrt, die ASIP-Charta für verbindlich zu erklären, weil der Gesetzgeber sich bewusst für klare Sanktionen für bestimmte Sachverhalte ausgesprochen hat.

Es geht somit um klare Spielregeln in der beruflichen Vorsorge, wie sie auch in anderen Branchen gelten. So müsste die Rollentrennung von Geschäftsführung und Expertenmandat eine notwendige Selbstverständlichkeit sein. Niemand kann seine eigene Arbeit so bewerten, wie es eine unabhängige Stelle tun kann.

Diese (Oberaufsichts-)Kommission soll dem Aufgabenkatalog entsprechend angemessen zusammengesetzt sein. Für das operative Geschäft wird der Oberaufsicht ein eigenes Sekretariat zur Seite gestellt, das administrativ dem BSV zugeordnet ist. Die Zahl der Kommissionsmitglieder soll auf sieben bis neun Personen im Teilpensum (mit Ausnahme des Präsidiums) beschränkt werden.

Vorgesehen ist, die Strukturreform in zwei Etappen in Kraft zu setzen. Die Bestimmungen betreffend Transparenz und Governance sollen auf den 1. August 2011 in Kraft treten. Damit erhalten die Einrichtungen die Möglichkeit, ihre Organisation und Reglemente – wenn nötig – bis Ende 2012 anzupassen. Per 1. Januar 2012 sollen die Bestimmungen zur Aufsichtsstruktur in Kraft treten. Und die Oberaufsichtskommission wird ihre operative Tätigkeit aufnehmen.

In Kürze werden wir die Ausführungsbestimmungen dem Bundesrat vorlegen. Ich bin überzeugt, dass wir nicht zuletzt aufgrund der breiten Vernehmlassung, einen tauglichen und für alle Seiten akzeptablen Vorschlag werden präsentieren können. Lassen Sie mich an dieser Stelle, allen für ihren engagierten Beitrag in der Vernehmlassung danken.”

Burkhalter ging auch auf den geplanten “Bericht zur Zukunft der 2. Säule” ein. Es handelt sich dabei um den erweiterten Bericht, den der Bundesrat periodisch zur Angemessenheit des geltenden Umwandlungssatzes zu erstellen hat. Burkhalter machte klar, dass der angestrebte Satz im Rahmen der laufenden Senkung von 6,8% zu hoch und eine weitere Verminderung notwendig sei.

Er hielt u.a. fest: “le rapport traitera aussi des dispositions de placements, du taux d’intérêt minimal, de la parité au sein des conseils de fondation, de la « legal quote », de la liquidation partielle et d’autres thèmes concernant la stabilité financière, la gouvernance et la structure. Ce rapport représente un grand défi et nous nous réjouissons de le discuter avec les milieux intéressés, et notamment l’ASIP, d’ici quelques mois.

Par ailleurs la Commission LPP sera étroitement associée à ces travaux et à la finalisation du rapport en fin d’année et au tout début de l’année suivante, suite à quoi le Conseil fédéral pourra, dans le premier trimestre 2012, adopter son projet de rapport à l’attention du Parlement.”

 Rede Burkhalter