image“Mit seinen präzisen Regelungen zum erweiterten BVG will das Bundesamt für Sozialversichrungen, angeblich stellvertretend für den Bundesrat, die Zwangssparer der beruflichen Vorsorge schützen, ohne genau zu sagen vor wem und vor was” schreibt Herbert Brändli” Finews. Weiter hält er fest: “ Die aktuelle Regulierungsoffensive ist aus dieser Warte unbegründet. Sie bildet den vorläufigen Abschluss einer unheimlich rasch anwachsenden Flut von neuen Gesetzen und Verordnungen, die ohne spürbare Verbesserungen des Vorsorgeschutzes zu einer massiven Aufblähung des Verwaltungs-, Beratungs- und Kontrollapparates geführt haben.

Die Sorge um die Einhaltung dieses schon lange nicht mehr zielführenden Regelwerks übertrifft inzwischen die Sorge für die Qualität der Vorsorge, schmälert systematisch die Ertragskraft der Kapitalien und treibt die Verwaltungs- und Kontrollkosten in schwindelnde Höhen. Daneben müssen die Pensionskassen eine stark wachsende Heerschar von Staatsdienern aushalten. Unter diesen Voraussetzungen verwundert nicht, dass die Glaubwürdigkeit der 2. Säule schwindet. Entsprechend war die Absicht des Gesetzgebers, im Bereich Governance einen Beitrag zur Vertrauensbildung zu leisten, anerkennungswürdig.

Die angesagten Verordnungen zur Strukturreform stellen auf der einen Seite die Stiftungsräte und ihre Pensionsversicherungsexperten kalt und öffnen auf der anderen Seite das Feld für Fehler der Aufsichtsbehörden vollständig. Gleichzeitig entfällt die bisherige Staatshaftung faktisch, da die selbständigen Anstalten nicht in der Lage sein werden, aus ihrem eigenen Vermögen grössere Schäden zu decken. Wer möchte unter diesen Voraussetzungen noch langfristig sparen und wer die Verantwortung für die Verwaltung der Sparkapitalien übernehmen?”

 Finews