In der Weltwoche, Ausgabe vom 26.1.11, schreibt Heinz Zimmermann, Finanzwissenschaftler an der Uni Basel, über die Forderung nach marktnahen Bewertungen und deren unerfreulichen Konsequenzen. “Lebensversicherungen, Anlagestiftungen und Pensionskassen müssen ihre Anlagen selbst dann zu aktuellen Marktwerten ausweisen, wenn sie auf den entsprechenden Märkten gar nicht gehandelt werden. An die Stelle des tatsächlichen Marktes tritt eine «marktnahe Bewertung» – also die Fiktion eines Marktes, den es in Wirklichkeit nicht gibt.
Man unterstellt damit eine Veräusserbarkeit von Risiken in Bereichen, wo diese weder existiert noch angestrebt wird oder erforderlich ist. Das führt zu absurd anmutenden Vorschriften, so etwa bei den Liegenschaften: Weshalb sollten diese in der Bilanz zu einem inexistenten Marktwert bewertet werden, wenn ihre ökonomische Rolle darin besteht, im Hinblick auf die projizierten Leistungen einen langfristigen Einkommensstrom zu erzeugen? Man kann jeden noch so illiquiden Vermögenswert mit einer Bewertung versehen, was je nach Betrachtungsweise (zum Beispiel Steuern oder Versicherung) durchaus erforderlich sein kann.
Es ist indessen eine andere Frage, ob die Fiktion einer marktnahen Bewertung darüber Aufschluss geben soll, ob sich Vermögens- werte zur Erbringung von Vorsorgeleistungen eignen und von den Regulierungsbehörden anzuerkennen sind. Doch scheint der regulatorische Trend die Vorsorgevermögen undifferenziert als Handelsposition zu betrachten, auch wenn weder Pensionskassen noch Lebensversicherer Liegenschaften aus kurzfristigen Handelsmotiven halten. (…)
Wegen dieser praxisfernen Vorschriften bleibt den Vorsorgeeinrichtungen nur eines: die Flucht in marktgängige und regulatorisch unverfängliche Anlagen, namentlich in- und ausländische Staatsanleihen. Denn diese sind ja sicher und stets handelbar. Und weil dies mittlerweile alle institutionellen Anleger tun, zerstört man genau das, was alle suchen, nämlich Liquidität und eine angemessene Rendite. Gerade jene Investoren, welche aufgrund ihrer ökonomischen Natur eine langfristige Anlagestrategie verfolgen und illiquide Anlagen halten könnten, werden durch die gesetzlichen Vorschriften gezwungen, sich wie Händler zu verhalten. Immobilien werden durch Staatsanleihen ersetzt, weil sie auf einfache Weise marktnah bewertet werden können und die Risikomodelle viel einfacher anzuwenden sind.
Diese ökonomisch unverständliche Verhaltensweise ist ab Januar mit der Umsetzung des Swiss Solvency Test, kurz SST, zum Gesetz erhoben worden: Er könnte dazu führen, dass Versicherer ihre Immobilienbestände im grossen Stil durch Staatsanleihen ersetzen. Der Zeitpunkt könnte nicht ungünstiger gewählt sein.