Eingereichter Text: Eine der Forderungen, die in Bezug auf die berufliche Vorsorge immer wieder gestellt wird – und zwar von ganz verschiedenen Interessen her -, ist jene der gleich langen Spiesse für alle, die in der Organisation der zweiten Säule tätig sind. Im Nachgang zur Debatte im Ständerat zur Annahme der Motion Graber Konrad (10.3795) und den diesbezüglichen Bemerkungen des Bundesrates zu den Schwierigkeiten verschiedener "BVG-Welten" stellen sich folgende Fragen:

1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass nach dem Bericht der Expertenkommission Riemer zur Frage der Schaffung eines speziellen Rechtsinstituts für die Vorsorgeeinrichtungen, die Arbeiten zu diesem Thema wieder aufgenommen werden müssten?

2. Das BVG wurde ursprünglich als Rahmengesetz konzipiert. Wie stellt er sich zur Vision, dass eine Zusammenfassung aller die 2. Säule betreffenden Gesetzesnormen in einem einzigen BVG gerechtfertigt und umsetzbar wäre?

3. Könnten und müssten in einem vereinheitlichten BVG auch die Vollversicherungslösungen der Lebensversicherer, ähnlich wie heute die Spezialgesetzgebung für die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen einbezogen werden?

4. In welchem Zeitrahmen könnte eine neue Rahmengesetzgebung für die ganze berufliche Vorsorge erfolgen?

Interpellation / Motion Graber / Exp. Bericht Riemer