Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und die Gewerkschaft Unia schlachteten am Montag den Erfolg ihres Referendums voll aus. Andreas Rieger, Co-Präsident der Unia, forderte vor den Medien in Bern einen Übungsabbruch bei den Revisionen der AHV, der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung. Verzichte das Parlament nicht auf die geplanten Sparmassnahmen, würden die Gewerkschaften erneut das Referendum ergreifen. Dasselbe hatte zuvor schon die SP angekündigt.

Nach den Warnungen und Drohungen präsentierten die Gewerkschaften einen Forderungskatalog, der weit über die zweite Säule hinausgeht. SGB-Präsident Paul Rechsteiner interpretierte die 73 Prozent Nein-Stimmen gegen die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes als Auftrag des Stimmvolks, das Leistungsziel in der Altersvorsorge neu zu definieren.

Zur Umsetzung äusserten sich die Gewerkschaftsvertreter nur vage. Es gehe darum, eine Grundsatzdebatte anzustossen. Eine Finanzierung über die erste Säule wäre aber mit einer happigen Erhöhung der AHV-Renten verbunden. In der zweiten Säule ist eine Umverteilung im Sinne einer speziellen Unterstützung für gewisse Einkommenskategorien systemfremd. Denkbar wären Lösungen für einzelne Branchen, was offenbar der Unia vorschwebt.

Nach ihrem Abstimmungssieg wollen die Gewerkschaften den Privatversicherungen an den Kragen. Der Bundesrat müsse die Verordnung über die Gewinnausschüttung ändern, die den Versicherern erlaube, 10 Prozent der Bruttoerträge statt der Nettoerträge einzubehalten. Colette Nova, beim SGB für die Sozialversicherungen zuständig, forderte die Abschaffung der Überschussfonds, die von den Versicherern missbraucht würden.

Der Arbeitgeberverband mahnte am Montag in einer Stellungnahme, die Welt nicht neu zu erfinden. Viele Forderungen der Linken seien durch die BVG-Strukturreform, die vom Parlament noch in dieser Woche verabschiedet werden soll, bereits erfüllt. Die Bestimmungen zur Transparenz und zu den Retrozessionen würden verbessert und ein Verbot von «front running» an der Börse erlassen. Über die Vorlage hinaus brauche es keine zusätzlichen Vorschriften für die Führung von Pensionskassen.

NZZ