Das Nein des Schweizer Stimmvolks zur Senkung des BVG-Rentenumwandlungssatzes hat unterschiedliche Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen und deren Pensionskassen. Aus Sicht vieler Firmen – insbesondere grösserer – sei die Abstimmung eine Art «Alibiübung» gewesen, sagt Peter Zanella von der Beratungsgesellschaft Towers Watson. Er geht davon aus, dass rund 70% der Schweizer Pensionskassengelder in Höhe von insgesamt rund 600 Mrd. Fr. von dem Volksentscheid nicht tangiert sein dürften. Allerdings trifft der Entscheid viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Firmen in Niedriglohnbranchen, schreibt die NZZ.

Willi Thurnherr von der Beratungsgesellschaft Mercer geht davon aus, dass die meisten autonomen Pensionskassen nicht von dem Entscheid vom Sonntag betroffen sind und mit ihnen die Mehrheit der Schweizer Arbeitnehmer. Einige Vorsorgepläne von Unternehmen könnten nun aber vor Schwierigkeiten stehen – besonders die von KMU und von Firmen aus dem Niedriglohnsektor, die ihren Mitarbeitern vergleichsweise geringe Altersvorsorgeleistungen bezahlen. Laut Hanspeter Konrad vom Pensionskassenverband ASIP werden BVG-Minimalpläne, die als Basis den BVG-Mindestumwandlungssatz verwenden, die Auswirkungen des Entscheids am schnellsten spüren. So müssen wohl gerade die Arbeitnehmer, die ohnehin nicht so viel verdienen, die Quersubventionierung der Rentenbezüger bezahlen. Laut Zanella ermöglichen die derzeitigen Umwandlungssätze folglich einen «Lohnklau», einen «Rentenklau» gebe es nicht. Durch den Entscheid sei nun damit zu rechnen, dass viele Unternehmen bei ihren Vorsorgeplänen Leistungen kürzen. So habe der Entscheid einen gewissen «Sozialabbau» zur Folge, sagt Zanella.

Um einen Rentenumwandlungssatz in der derzeitigen Höhe zahlen zu können, wäre eine Rendite von durchschnittlich rund 5% pro Jahr nötig – dies geht im derzeitigen Niedrigzinsumfeld nur, wenn die Kassen bei ihrer Anlagepolitik höhere Risiken eingehen. Für manche kleinere Pensionskassen stelle sich nun auch die Frage, ob sie die Beiträge der Arbeitnehmer erhöhen sollten, um die Rentenumwandlungssätze erfüllen zu können, sagt Konrad. Thurnherr erwartet als Folge der höheren Anlagerisiken eine steigende Gefahr, dass Pensionskassen saniert werden müssen.

NZZ