Die Entwicklung an den Finanzmärkten hat zu einer Entspannung der Deckungslage bei den Vorsorgeeinrichtungen geführt. Trotzdem weisen viele Pensionskassen eine Unterdeckung aus. Dadurch werden bei der Abschlussprüfung 2009 zusätzliche Prüfungshandlungen notwendig, und es stellen sich Fragen bezüglich Rückstellungsbedarf bei den Jahresrechnungen der Arbeitgeber. Gefordert sind sowohl die Prüfer der Vorsorgeeinrichtungen als auch die der angeschlossenen Arbeitgeber, schreiben Heinz Vogel und Bruno Purtschert im Treuhänder.  

Von der Revisionsstelle des angeschlossenen Arbeitgebers müssen die Auswirkungen der Unterdeckung auf die Jahresrechnung des Arbeitgebers geprüft werden. Vor allem bei
Vorsorgeeinrichtungen, welche im Jahr 2009 Sanierungsbeiträge festgelegt haben, ist wohl die Bildung einer Rückstellung per 31.12.2009 – sofern nicht bereits im Abschluss 2008 vorgenommen – unausweichlich geworden.

Treuhänder