parlament Der Ständerat hat beschlossen, dass die Pensionskassen ihre Berater und Anlagemanager namentlich im Jahresbericht ausweisen müssen. Unter dem Eindruck der Abstimmung vom Sonntag schloss er sich bei der Revision der Aufsicht dem Nationalrat an. Bisher opponierte die  kleine Kammer gegen diese Vorschrift. Nach der Version beider Räte müssen die Pensionskassen die Anlageberater, -manager und weiteren beigezogenen Experten mit Namen und Funktion ausweisen.

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Simonetta Sommaruga (sp., Bern) mahnte im Rat, nach der wuchtigen Ablehnung der Senkung des Umwandlungssatzes vom Sonntag kämen die Pensionskassen letztlich nicht umhin, auch die Bezüge dieser Experten, die Verwaltungskosten und die Vermögensverwaltungskosten auszuweisen. Eugen David (cvp., St. Gallen) opponierte zwar nicht, warnte aber, dass die Kosten für die Pensionskassen durch die Vorschrift steigen. Und die Publikation entlaste die Stiftungsräte in keiner Weise von ihrer Verantwortung. Rolf Büttiker (fdp., Solothurn) lobte die steigende Transparenz.

Bundesrat Didier Burkhalter erklärte, endlich werde die Bedeutung der zuvor öffentlich als technokratisch wahrgenommenen Revision erkannt. Schliesslich räumte der Ständerat die Differenz ohne Opposition aus. Stillschweigend erledigte die kleine Kammer eine weitere kleine Differenz bei der Meldung an die Aufsichtsbehörden.

Mit einer Differenz geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Diese betrifft die Ausgestaltung der Aufsichtsbehörde. Mit einem Einzelantrag löste Alex Kuprecht (svp., Schwyz) das Patt zwischen den Räten. Dem Ständerat war die Formulierung des Nationalrats allzu «freischwebend». Wie Kuprecht erklärte, gestaltet sein Antrag die Stellung der Aufsichtsbehörde wie jene eines Gerichts. Als öffentlich-rechtliche Anstalt soll die Aufsicht keinen Weisungen unterliegen. Zudem praktizierten die Ost- und Zentralschweiz diese Form der Aufsicht bereits. Der Rat schloss sich Kuprechts Antrag oppositionslos an.

Wortprotokoll SR / NZZ