bgerDie St. Galler Regierung war im Juni mit einer Beschwerde ans Bundesgericht gelangt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im April 2010 zugunsten der Personalverbände entschieden hatte. Beim Streit geht es darum, ob der Kanton Gewinne in Millionenhöhe aus den seinerzeitigen Vermögensanlagen der Versicherungskasse des Staatspersonals sowie der kantonalen Lehrerversicherungskasse in den Staatshaushalt abzweigen durfte, dies unter dem Titel «Entschädigung für die Vermögensanlagen ».

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage verneint, schreibt der Sarganserländer. “Es stellte zwar klar, dass der Kanton für die Vermögensanlagen entschädigt werden soll. Auch ein Erfolgshonorar sei zulässig, doch nicht in dem Umfang, wie es der Kanton berechnet hatte. Dies habe den Charakter einer Gewinnbeteiligung und übersteige die blosse Deckung der Verwaltungskosten. Allein in den Jahren 1999 und 2000, als die Aktiengewinne sprudelten, hatte der Kanton rund 14 Mio. Franken zulasten der beiden staatlichen Pensionskassen abgeschöpft und für den allgemeinen Staatshaushalt vereinnahmt. Später kamen weitere, jedoch niedrigere Gewinne hinzu.”

 Artikel Sarganserländer / Entscheid BG