Mit dem Familienzulagenregister will der Bund dafür sorgen, dass für das gleiche Kind nicht mehrfach Familienzulagen bezogen werden können. Nachdem die nötigen gesetzlichen Grundlagen am 15. Oktober 2010 in Kraft getreten und die technischen Voraussetzungen geschaffen worden sind, wird das Familienzulagenregister am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen. Über einen beschränkten Zugang über Internet können Eltern und Arbeitgeber überprüfen, ob und über welche Familienausgleichskasse für ein Kind bereits Zulagen bezogen werden. Gemäss aktueller Schätzung werden im Familienzulagenregister rund 1,7 Mio. Kinder und Jugendliche registriert sein. Die Adresse für die Abfrage im Internet lautet: www.infoafam.zas.admin.ch.

Mitteilung BSV / Abfragestelle