bernDer im Raum Interlaken wohnhaften Lebenspartnerin eines tödlich verunfallten Canyoning-Guides werden gemäss Urteil des Berner Verwaltungsgerichts keine Hinterlassenenleistungen ausbezahlt. Das Paar hatte vor seinem Tod nur während vier, statt der im Pensionskassenreglement vorgesehenen fünf Jahre einen gemeinsamen Haushalt geführt.

 Jungfrau Zeitung