Der im Raum Interlaken wohnhaften Lebenspartnerin eines tödlich verunfallten Canyoning-Guides werden gemäss Urteil des Berner Verwaltungsgerichts keine Hinterlassenenleistungen ausbezahlt. Das Paar hatte vor seinem Tod nur während vier, statt der im Pensionskassenreglement vorgesehenen fünf Jahre einen gemeinsamen Haushalt geführt.