nzz Die NZZ schreibt im Zusammenhang mit Abstimmung über den Umwandlungssatz: “Laut Bundesrat erfordern die Rentenleistungen gemäss Abstimmungsvorlage eine Anlagerendite von mindestens 4,3% im Schnitt. Die Gewerkschaften entgegnen, die Pensionskassen hätten seit dem Start des Obligatoriums in der zweiten Säule von 1985 im Schnitt weit mehr erreicht. Die Zukunft kann keiner kennen, doch um Annahmen darüber kommt man nicht herum.” Nach Abschätzung der zu erwartenden Ergebnisse für Aktien, Obligationen, Immobilien und weiteren Anlageklassen kommt sie zum Fazit: “Die Annahme des Bundesrates (3,5 bis 4,5%) liegt damit im Bereich des Plausiblen. Der Vorwurf des übertriebenen Pessimismus erscheint jedenfalls nicht angebracht. Dies umso weniger, als sich hier für die Renditeannahmen das Vorsichtsprinzip empfiehlt. Denn es geht um die Festsetzung von Mindestumwandlungssätzen, welche eine Pensionskasse bei guter Finanzlage jederzeit überschreiten darf. Und es geht um die Kapitalien der Rentner – für welche die Pensionskassen theoretisch einen besonders hohen Anteil in risikoarmen Anlagen placieren müssten, weil die Renten im Krisenfall kaum antastbar sind.”