stgallen Die Grundlagen für die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrer sollen auf eine neue Basis gestellt werden. Kernpunkte bilden dabei die Fusion und die Verselbständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der kantonalen Lehrerversicherungskasse. Die Versicherungsleistungen sollen vereinheitlicht werden. Für die Altersleistungen ist ein Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vorgesehen.

Das dienstrechtliche, ordentliche Rücktrittsalter wird gemäss dem separaten Entwurf eines neuen Personalgesetzes, für welches bis Ende September 2009 die Vernehmlassungsphase läuft, auf das Alter 65 angehoben. Am bisherigen Leistungsziel für die Altersrenten soll aber festgehalten werden. Die Altersrenten sind deshalb im Rücktrittsalter 65 höher als im Rücktrittsalter 63. Sie werden im Alter 65 mit einem Umwandlungssatz von 6.4 Prozent berechnet. Die Zeitspanne für den Beginn der Altersrente wird auf Alter 58 bis Alter 70 vergrössert (heute von Alter 60 bis Alter 63). Die Arbeitnehmer können ab Alter 58 freiwillig in den Ruhestand treten. Der Bezug der Altersrente kann unabhängig vom Ende der Berufstätigkeit bis Alter 70 aufgeschoben werden. Je später die Altersleistung bezogen wird, desto höher ist sie (heute ab Alter 63 keine Erhöhung mehr).

Auf eine Ausfinanzierung der bestehenden Unterdeckung soll zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet werden.

Medienmitteilung