Die NZZ informiert über aktuelle Zahlen in der BV und die ergriffenen Sanierungsmassnahmen. Von den 729 Vorsorgeeinrichtungen im Kanton Zürich haben bis Mitte Juli insgesamt 206 Kassen (28 Prozent) eine Unterdeckung gemeldet, wie der Leiter des Amts für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kt. Zürich, Erich Peter, ausführt. Auf Grundlage der freiwilligen Meldungen der Deckungsgrade bis Ende Februar 2009 hat die Zürcher Aufsicht den Anteil der Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung auf 46 Prozent hochgerechnet. Der tatsächliche Wert wird im Kanton Zürich zwischen 28 und 46 Prozent liegen.

Alle diese Zahlen beziehen sich auf den 31. Dezember 2008, das massgebliche Datum für die Aufsichtsbehörde. Wie Peter ausführt, könnte die Aufsicht die laufende Börsenentwicklung einbeziehen, wenn sie im Sommer die Sanierungspläne einer Pensionskasse beurteilt. Dabei müssten sich die Kurse an den Finanzmärkten aber während langer Zeit kontinuierlich nach oben (oder nach unten) entwickeln. Im Moment seien die Voraussetzungen dazu nicht gegeben; die Börse habe zwar in den letzten Monaten aufgeholt, seit Anfang Jahr sei aber eine U-förmige Kurve zu beobachten.

Fast alle Kassen mit einer Unterdeckung im Bereich von 90 bis 95 Prozent ergreifen laut Peter Zinsmassnahmen. Entweder wird die Verzinsung gesenkt, oder es wird gar eine Nullzinsrunde durchgeführt. Bei einer Nullverzinsung verzichten die Versicherten von Vorsorgeeinrichtungen, die mehr als das BVG-Minimum versichern, auf die Verzinsung ihrer Altersguthaben. Im obligatorisch versicherten Teil der Guthaben wird der gesetzliche Mindestzins (derzeit 2 Prozent) gutgeschrieben, während im überobligatorischen Teil negativ verzinst wird. Sanierungsbeiträge, die vom Arbeitgeber und von den Arbeitnehmenden zwingend paritätisch zu leisten sind, machten üblicherweise je 1 bis 2 Lohnprozente aus, in seltenen Fällen etwas mehr, sagt Peter.

Artikel NZZ