Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma schlägt für Finanzdienstleister ein neues Vergütungssystem vor, das am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Es soll verhindern, dass falsche Anreize zu unangemessenen Risiken führen, die Substanz und Ertragskraft eines Finanzinstituts gefährden. Erich Walser, Präsident des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) sagt: «Vor dem Hintergrund der Finanzkrise ist diese Massnahme nachvollziehbar. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt leider die Eigenheiten der Versicherungsbranche in keiner Weise.» Die Versicherungsbranche lehnt die Anwendung der geplanten Mindeststandards für Vergütungssysteme entschieden ab. Der vorliegende Entwurf ist zudem mit all seinen detaillierten Bestimmungen und den rechtlichen Folgerungen innerhalb der geplanten Frist bis 2011 nicht umsetzbar.

Die Geschäftsmodelle und das Risikomanagement der Versicherer unterscheiden sich grundsätzlich von denen der Banken. Daher erfordern die Vergütungssystemen der Versicherer eine differenzierte Betrachtungsweise. So können die in der Versicherungsbranche gezahlten variablen Vergütungen weder die Substanz und Ertragskraft von Versicherungsgesellschaften noch die Stabilität des Finanzplatzes gefährden. Dieser Tatsache wird der aktuelle Entwurf nicht gerecht, schreibt der Versicherungsverband in einer Medienmitteilung..