admin Die Pensionskasse des Bundes Publica erhält ab 1. Januar 2010 Arbeitgeberstatus im Rahmen des Bundespersonalgesetzes (BPG). Ab diesem Zeitpunkt bildet Publica ein eigenes Vorsorgewerk. Der Bundesrat hat dafür die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen.

Die Angestellten von Publica bleiben weiterhin dem Bundespersonalgesetz (BPG) unterstellt. Der Bundesrat hat jedoch Publica ermächtigt, basierend auf dem BPG, eine eigene, von ihm zu genehmigende Personalverordnung zu schaffen. Mit diesem Schritt erhält Publica die Möglichkeit, ihre Personalpolitik und damit ihre Personalkosten selbstständig zu steuern.

Ebenfalls auf Anfang 2010 tritt Publica aus dem Vorsorgewerk Bund aus und bildet danach ein eigenes Vorsorgewerk. Die bestehenden Rentnerinnen und Rentner von Publica werden ins neue Vorsorgewerk überführt. Eine allfällige Teilliquidation des Vorsorgewerkes Bund erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Teilliquidationsreglement). Das paritätische Organ des Vorsorgewerkes Bund (POB) wird zu gegebener Zeit darüber entscheiden, welche Vermögensteile vom Vorsorgewerk Bund in das neue Vorsorgewerk transferiert werden.

Eidg. Personalamt