parlament In seiner Antwort auf eine Motion von NR Rudolf Rechsteiner hält der Bundesrat u.a. fest: “Nach Auffassung des Bundesrats hat sich das bisherige System bewährt. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in seiner Entscheidung frei, ob er gewisse Risiken seiner Vorsorgeeinrichtung selber tragen oder diese ganz oder teilweise einer Lebensversicherungsgesellschaft abtreten will, um sich gegenüber einer allfälligen Nachschusspflicht oder anderen Sanierungsmassnahmen abzusichern. Die vom Motionär vorgeschlagenen Systemänderungen würden im Ergebnis dazu führen, dass den Vorsorgeeinrichtungen die sogenannte Vollversicherungslösung nicht mehr zur Auswahl stünde. Der Bundesrat setzt jedoch auf die Transparenz und nicht auf die Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten in der Versicherung der beruflichen Vorsorge.”

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