parlament Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats befasste sich an ihrer Sitzung vom 15./16. Juni 2009 in Fribourg hauptsächlich mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Finanzierung von Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften) (08.069 s). Diese beruflichen Vorsorgeeinrichtungen verfügen zum Teil über eine Staatsgarantie und sind daher im Gegensatz zu privaten Pensionskassen nur teilkapitalisiert. Die Revision strebt langfristig eine deutliche Erhöhung des Kapitaldeckungsgrades auch bei solchen Vorsorgeeinrichtungen an. Angesichts des bei manchen Kassen sehr tiefen Deckungsgrades war für die Kommission der Handlungsbedarf unbestritten und die Kommission trat ohne Gegenstimmen auf die Vorlage ein.

Offen ist dagegen noch der Weg der Revision: Die Vorlage des Bundesrates sieht eine Vollkapitalisierung aller Kassen innerhalb eines Zeitraums von vierzig Jahren vor. Denkbar sind aber auch weniger weitreichende Lösungen mit einem Kapitaldeckungsgrad von mindestens 75% bei einer gleichzeitigen Garantie des Kantons bzw. der Gemeinde für den Defizitbetrag. Die Kommission hörte sich in dieser Frage die Konferenz der Kantonsregierungen, Mitglieder der BVG-Expertenkommission, des Schweizerischen Pensionskassenverband sowie des Sicherheitsfonds BVG an und gab verschiedene Berechnungen in Auftrag, um die jeweiligen Auswirkungen der verschiedenen Finanzierungsmodelle für Gemeinden und Kantone zu überprüfen. Sie wird ihre Beratungen zu diesem Geschäft an der Sitzung vom 17. August 2009 fortsetzen.

Medienmitteilung SGK-S