brd Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes ist in Deutschland bei der Besteuerung von Altersbezügen ab dem VZ 2005 zwischen Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus der sog. Basisversorgung einerseits und Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus anderen Vorsorgeeinrichtungen zu unterscheiden.

Nachdem die OFD Karlsruhe bereits im September 2007 mit einer Vfg. ihre früheren Direktiven Thematik ergänzte und darin erläutert hatte, was bei der steuerlichen Behandlung von Ein- und Auszahlungen in eine Schweizer Pensionskasse ab dem VZ 2005 im Einzelnen zu berücksichtigen ist, stellt die Behörde jetzt eine Liste mit ca. 30 anhängigen Klageverfahren zusammen, die hauptsächlich die Einmalzahlung und den Vorbezug wegen Wohneigentums zum Gegenstand haben (OFD Karlsruhe, Vfg. v. 22.4.2009, S 225.5/161 A – St 131).

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