Die NZZ am Sonntag berichtet über den Stand der Untersuchungen im Falle der Sammelstiftung Gemini. Damit beauftragt wurde der Basler Anwalt Christoph Degen. Der Fall wurde ausgelöst nach dem bekannt wurde, dass Rückvergütungen an die Stiftung in ein gesondertes Konto geflossen waren, dessen Verwendung anscheinend unklar war. Dass es sich dabei um ein “privates Vehikel innerhalb des Gemini-Gebildes” gehandelt habe, wie die NZZaS schreibt, ist jedoch zumindest irreführend.

Werner Hug sieht Probleme in der Doppelfunktion des BSV als Aufsichts- und Untersuchungsbehörde. Das BSV weist den Vorwurf zurück. Lydia Studer, Co-Leiterin Aufsicht im BSV: “Das BSV überprüft die eigene frühere Arbeit nicht selber, sondern hat einen unabhängigen Experten zur Abklärung der Vorkommnisse im Fall Gemini eingesetzt.» Gemäss Hans Ender, Präsident der Gemini-Stiftung, ist der Stiftung bis heute kein Geld zurückerstattet worden. «Wir haben vor über einem Jahr eine Teilrechnung über 5 Millionen Franken an die involvierten Exponenten verschickt. Diese blieb jedoch unerledigt.» Auf die Frage, wieso Gemini nicht vor zwei Jahren Strafanzeige eingereicht hat, sagt Ender: «Es ist nicht unsere Aufgabe, uns in Rechtsstreitigkeiten zu verstricken.» Ender möchte sich gemäss NZZaS aussergerichtlich mit den Betroffenen einigen, sobald der Bericht des BSV da ist. Laut Anwalt Degen ist es im Sommer so weit.