Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe bieten ein soziales Auffangnetz für eine sehr breite Bevölkerungsschicht: In einem Beobachtungszeitraum von drei Jahren bezogen nicht weniger als 20 Prozent der Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Leistung eines dieser Sozialwerke. Die Behauptung, viele Hilfesuchende würden zwischen diesen Sozialwerken hin und her geschoben, ist falsch. Das zeigt laut einer Mitteilung des BSV eine Studie im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV), mit der erstmals die Wechselbeziehungen zwischen IV, ALV und Sozialhilfe beschrieben und gemessen wurden.
März 27, 2009
PK Solothurn: Absturz auf 62% Deckunsgrad
Die Pensionskasse des Kt. Solothurn weist für 2008 483 Mio. Franken Verlust und damit eine von 647 Mio. Franken auf 1,13 Milliarden Franken gestiegene Unterdeckung sowie ein um 14,1 auf 65,2 Prozent gesunkener Deckungsgrad aus. Aufgrund der Staatsgarantie hat die Deckungslücke auch unmittelbar Einfluss auf die Staatsrechnung. Die 1,13 Milliarden Franken müssen als Eventualverpflichtung des Staates respektive der Steuerzahler ausgewiesen werden. Mit «Nebenwirkungen». Finanzdepartementssekretärin Heidi Pauli: «Der Kanton fällt im Rating zurück, seine Kreditwürdigkeit sinkt», wie das Oltner Tagblatt schreibt.
Das Solothurner Finanz-Departement hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, einen Massnahmenkatalog und ein Pensionskassengesetz auszuarbeiten. «Der Auftrag ist offen formuliert», sagt Finanzdirektor Christian Wanner. Geht es nach seinem Willen, kommt die auf Bundesebene zur Diskussion stehende, zwingende vollständige Ausfinanzierung nicht in Frage. Dies sei illusorisch, weil die Kassen zu sehr von «der Schönwetterlage» der Finanzmärkte abhängen würden. Der Finanzdirektor findet einen Zieldeckungsgrad von 80 Prozent vernünftig. Er weist auch darauf hin, dass es klug gewesen sei, die PKSO nicht mit Eigenkapitalmitteln auszufinanzieren. «Dieses Geld wäre nun weg.» Andere Kantone, etwa Bern, könnten davon ein Lied singen.
Motion Prelicz-Huber: Grundsicherung
Der Bundesrat wird aufgefordert, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 41 Absatz 1 der Bundesverfassung ein Gesetz zu formulieren, das jeder Person eine Grundsicherung gewährleistet. Begründung: Die sich abzeichnende Rezession wird sich in einer Zunahme der Erwerbslosigkeit (ca. 160 000 bis 2010) und der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger (ca. 300 000 bis 2011), beziehungsweise in noch stärker steigenden Sozialhilfekosten manifestieren (SKoS 1/09). Auch die Arbeitsplätze werden wegen Rationalisierungsmassnahmen weiter abnehmen.
Eine Grundsicherung ist für die Schweiz weitgehend kostenneutral und sofort realisierbar: Bei einer Annahme von 6,5 Millionen Vollrenten (Kinder die Hälfte) von 30 000 Franken pro Person und Jahr kostet es den Staat 200 Milliarden. Die aktuellen Sozialleistungen belaufen sich auf 100 Milliarden (exkl. Pensionskassen). Der Mehraufwand von 100 Milliarden kann durch den Wegfall von Verwaltungskosten, beziehungsweise Sozialbürokratie und bisheriger Transferleistungen, durch grössere Wertschöpfung (erhöhte Nachfrage nach bedarfsgerechter Produktion und Dienstleistung) und einer Senkung der Herstellungskosten mehrheitlich aufgefangen, bzw. schrittweise ersetzt werden durch eine existenzsichernde Grundsicherung (SKoS 4/08).