image Der "Beobachter" behandelt in seiner neusten Ausgabe das Thema der Nullrunden (Wegfall der Verzinsung) als Sanierungsmassnahme bei Unterdeckung. Zitiert wird er ASIP. Der Beobachter schreibt: "Eine Nullverzinsung ist ein harter Eingriff, der bei einer leichten Unterdeckung von knapp unter 100 Prozent «nur für einzelne Pensionskassen verhältnismässig ist», wie der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP findet. Das Gesetz verlangt zwar, eine Unterdeckung zu beheben. Doch die Aufsichtsbehörden lassen den Kassen dazu fünf bis sieben Jahre Zeit, in Ausnahmefällen gar zehn Jahre."

Weiter wird an die Adresse der Versicherten festgehalten: "Sind Sie mit Ihrer Pensionskasse unzufrieden und stossen Sie beim Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat auf taube Ohren, müssen Sie nicht die Faust im Sack machen: Wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde. Für die meisten Kassen sind die kantonalen Aufsichtsstellen zuständig, bei überkantonal tätigen Vorsorgeeinrichtungen ist es das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Unterdeckungen und Sanierungsmassnahmen müssen bei der zuständigen Aufsicht formell angemeldet werden – dort weiss man also bereits, was sich tut."

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