Die Kantone wollen den Deckungsgrad der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen nun doch nicht auf 100% erhöhen. Ihre Kehrtwende begründen sie unter anderem mit den Auswirkungen der Finanzkrise.
Als der Bundesrat Mitte September 2008 die Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen verabschiedete, hatten sich die Kantonsregierungen noch mehrheitlich hinter das Ansinnen der Landesregierung gestellt. Im Hinblick auf die Beratungen im Parlament hätten die Kantone jedoch eine Neubeurteilung vorgenommen, bestätigte Roland Mayer, interimistischer Sekretär der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), eine Meldung der "Neuen Zürcher Zeitung" vom Donnerstag.

An ihrer letzten Plenarversammlung vom 12. Dezember einigte sich die KdK daher auf einen Kompromissvorschlag im Hinblick auf die Beratungen im Parlament: Sie verlangt mehr Flexibilität bei der Beseitigung der Unterdeckungen, wie Mayer sagte. Den Vorschlag des Bundesrats lehnen die Kantone ab: Sie wollen nicht verpflichtet werden, den Deckungsgrad ihrer Pensionskassen auf 100% zu erhöhen.

Swissinfo