parlament Der Ständerat hat im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahren bei der sog. Strukturreform diverse Punkte diskutiert und Entscheide getroffen. Im Vordergrund standen dabei Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalanlage und Vorschriften betreffend die Experten. Umstritten war insbesondere der Abschnitt über “Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden” (51 b). SR Büttiker betonte, dass der Begriff der “Nahestehenden” juristisch nirgends verwendet oder gar definiert würde. Er empfahl, die Fassung des Bundesrates zu übernehmen, allerdings den Titel beizubehalten, was vom Rat auch so beschlossen wurde. Der Begriff der Angemessenheit in Bezug auf die Revision wird gestrichen.

Gemäss einer vom SR angenommenen Motion sollen die Namen der Experten, Anlageberater etc. im Geschäftsbericht namentlich genannt werden. Der Antrag der Kommission lautete auf Streichung des entsprechenden Abschnitts, wogegen von Sommaruga und Fetz opponiert wurde. Die Kommission setzte sich jedoch durch.

Eine besondere Bestimmung verlangt die Befristung der Zulassung der Experten auf fünf Jahre, was eine Besonderheit darstellen würde, weil weder Notare noch Rechtsanwälte etc. regelmässig Prüfungen für eine Verlängerung ihrer Zulassung ablegen müssen. Der Antrag der Kommission auf Streichen wurde angenommen. 

Einen Entscheid hatte der Ständerat schliesslich bei den Massnahmen zur Erleichterung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Arbeitnehmer zu fällen. Der Nationalrat hatte entgegen der Formulierung des Bundesrates beschlossen, dass die Vorsorgeeinrichtung die Weiterversicherung ermöglichen kann, wenn sich der Lohn um höchstens einen Drittel reduziert. Der Nationalrat hat die Grenze bei der Hälfte gesetzt. Von Expertenseite wurde gefordert, dass hier überhaupt keine Limiten eingeführt werden. Der Ständerat schloss sich dem Nationalrat an.

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