sbb Der Bund will den Beitrag von 1,1 Milliarden Franken für die Altrentner der SBB-Pensionskasse nur gewähren, wenn die SBB auf alle weiteren Forderungen verzichten, schreibt die NZZ.

Unter dem Eindruck des im letzten Jahr zwar sistierten, aber nicht definitiv ad acta gelegten Rechtsbegehrens, will sich der Bund absichern, dass er später nicht erneut mit Forderungen konfrontiert wird. Bevor der Bundesrat an einer der ersten Sitzungen im neuen Jahr die Botschaft für die Nachzahlung ans Parlament verabschiedet, verhandelte das Finanzdepartement daher mit den SBB und der SBB-Pensionskasse über eine formelle «Verzichtserklärung». Die beiden rechtlich eigenständigen Institutionen sollten zusichern, dass sie auf weitere Ansprüche auf Ausfinanzierung verzichten und den Bund aus der Leistungsgarantie gemäss SBB-Gesetz entlassen, sobald sie den vereinbarten Betrag erhalten haben. Analog verzichtet die SBB-Pensionskasse ihrerseits auf weitergehende Forderungen gegenüber den SBB.

Die Verzichtserklärung ist mittlerweile unter Dach, wie SBB-Pressechef Danni Härry der NZZ auf Anfrage bestätigt. Der Verwaltungsrat der SBB und der Stiftungsrat der Pensionskasse hätten entsprechende Erklärungen verabschiedet. Härry betont aber nochmals die Bedingung: «Falls der erwähnte Betrag nicht zur Auszahlung gelangt, wären SBB und Pensionskasse SBB bezüglich eines anzustellenden Prozesses wieder frei.»