Beat Kappeler denkt in der NZZ am Sonntag über die bevorstehende Festlegung des BVG-Mindestzinses durch den Bundesrat nach und kommt u.a. zu folgenden Einsichten:

“So weise ist die Behörde, dass sie bereits jetzt die Renditen für ein Jahr kennt, das erst in drei Monaten beginnt. Wie treffsicher sie jeweils arbeitet, erkennt man am Jahr 2008. Damals schrieb der Bundesrat im Herbst 2007 eine Gutschrift von 2,75% vor, doch die Erträge der Kassen lagen Ende 2008 effektiv bei minus 13%. Eine Behörde, die sich derart verhaut, ist nicht ernst zu nehmen, und man muss ihr das Spielzeug aus den Händen schlagen. Die Manie in Bundesbern muss aufhören, alle möglichen Sätze administrativ festzulegen.

Beim Pensionskassen-Zins tritt der politische Reigen besonders klar zutage. In der vorberatenden BVG-Kommission sitzen alle möglichen Verbandsvertreter. Die lachen schon im Voraus, denn der empfohlene Satz ist meist das genaue Mittel dessen, was die verschwenderischen Gewerkschaften und die sparsamen Arbeitgeber vorschlagen. Der Bundesrat übernimmt in den meisten Jahren diesen Zinssatz. In den Jahren bis 2002 war dieser Satz immer 4%. Der Bundesrat hatte damals sechs Jahre gebraucht, um zu merken, dass die Bundesobligationen weniger eintrugen. Versicherungsvertreter beklagten, dass sie dadurch zu den riskanteren Anlagen in Aktien verleitet worden seien, die dann 2002-2003 grosse Verluste und viele Vorwürfe, gerade von der Linken, einbrachten.

Die Manie, die Sätze in Bern festzulegen, entwertet übrigens die paritätischen Stiftungsräte der Pensionskassen. Gäbe man die Verzinsung frei, könnten und müssten diese Stiftungsräte aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Sätze bestimmen. Dabei könnten sie die tatsächliche Rendite des Jahres berücksichtigen, aber auch das Verhältnis Alt-Jung und andere Umstände. Neuerdings werden auch solche Räte gewählt für die grossen Sammelstiftungen, welche die Gelder kleiner Kassen verwalten. Mit mehr Kompetenzen stiege das Interesse der Versicherten an der Wahl der Räte. Man sähe vielleicht konkurrierende Wahllisten, etwa die «Renditepartei» gegen die «Sicherheitspartei». Die Demagogen der hohen Renditen, falls überhaupt gewählt, müssten dann den Tatbeweis erbringen.”

aaa  Kommentar Kappeler