admin Das Bundesamt für Sozialversicherung hat die Mitteilungen über die Berufliche Vorsorge Nr. 114 publiziert. Sie enthalten: Hinweise: Die Beitragssätze des Sicherheitsfonds 2010, Zusammenstellung der Mitteilungen zur FZ; Stellungnahmen: Informationen an die Auffangeinrichtung bei Errichtung eines FZ-Kontos; Veräusserung von Wohneigentum zu einem bewusst tiefen Preis; Rechtsprechung: Invalidenrente, Erwerbsausfallversicherung, Übertragung von freien Mitteln, Kündigung der Anschlussvereinbarung und Rentenbezüger.

Die Beitragssätze des Sicherheitsfonds für das Bemessungsjahr 2010 wurden gemäss Antrag des Stiftungsrates genehmigt. Sie betragen unverändert 0.07 Prozent für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur sowie 0.02 Prozent für die Insolvenzen und anderen Leistungen. Die neuen Beiträge werden Ende Juni 2011 fällig. Beitragspflichtig sind alle dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) unterstellten Vorsorgeeinrichtungen.

acrobat  Mitteilungen zur BV, Nr. 114