Seit dem Primatwechsel der Pensionskasse des Bundes Publica zahlen die über 45-jährigen Bundesangestellten überdurchschnittlich hohe Sparbeiträge in die Pensionskasse. Aufgrund einer Senkung der Risikoprämie werden Mittel frei, die zur Entlastung dieser Angestellten verwendet werden. Der Bundesrat hat die Änderung des Vorsorgereglements für die Angestellten und Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) genehmigt.
Oktober 14, 2009
Wenig Freude am Zinsentscheid
Der Entscheid des Bundesrates, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei zwei Prozent zu belassen, kommt bei Wirtschaft und Gewerkschaften nicht gut an. Letztere forderten eine höhere Verzinsung, die Arbeitgeber hätten sich einen tieferen Mindestsatz gewünscht, schreibt die NZZ.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband äusserte sich zurückhaltend zum Entscheid. Der Verband habe für 1,75 Prozent plädiert, sagte Direktor Thomas Daum. Der Bundesrat habe sich offenbar für Stabilität entschieden. Die Vorsorgeeinrichtungen müssten nun mit diesen zwei Prozent klar kommen und hätten entsprechend weniger Puffer, falls sich die Situation an den Kapitalmärkten wieder verschlechtere.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hingegen hatte die Anhebung des Satzes auf 2,5 Prozent gefordert, dies gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen, wie die geschäftsführende Sekretärin Colette Nova sagte. Die Lage auf den Finanzmärkten sei deutlich besser als vor einem Jahr, und auch die Renditen der Pensionskassen seien gut. Gemessen daran wäre auch die Erhöhung auf 2,5 Prozent noch bescheiden gewesen, sagte Nova. Auf lange Sicht sei es problematisch, dass der Zinssatz schnell sinke, wenn es Probleme gebe, während er umgekehrt bei einer Erholung nur langsam wieder angehoben werde.
Versicherer: Mindestzinssatz 2010 ist zu hoch
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV nimmt den Entscheid des Bundesrates zur Kenntnis, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2010 auf 2% festzulegen. Der SVV erachtet diesen Mindestzinssatz als zu hoch und setzt sich weiterhin dafür ein, dass dieser nach einer transparenten Formel festgelegt wird. Gemäss dieser Formel liegt der Mindestzinssatz bei 1,5%.
Der Verband schlägt vor, dass der Mindestzinssatz 70% des gleitenden 7-Jahresdurchschnitts der 7-jährigen Bundesobligationen beträgt. Für das Jahr 2010 würde dies einen Mindestzins von 1,637% (Stand per Ende Juli 2009) ergeben. Weil noch viele Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung sind, ist dieser Wert nach Ansicht des SVV auf 1,5% abzurunden.
Der Mindestzinssatz bleibt bei 2 Prozent
Der Bundesrat hat beschlossen den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge im nächsten Jahr bei 2% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem die langfristige durchschnittliche Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien-, Anleihen- und Liegenschaftserträgen.
Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.3%. Bei den Anleihen und Liegenschaften ist von positiven Erträgen auszugehen. Im Bereich der Aktienmärkte konnten jedoch die massiven Verluste des letzten Jahres trotz der eingetretenen Erholung bisher noch nicht kompensiert werden.
Gemäss Darstellung des BSV spricht die insgesamt ungenügende Entwicklung der Finanzmärkte gegen eine Anhebung des aktuellen Satzes von 2%. Ein höherer Mindestzinssatz müsse auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung abgelehnt werden. Auf der anderen Seite sei aufgrund der eingetretenen Erholung der Märkte in diesem Jahr eine Senkung des Satzes, und damit ein Wert erheblich unter dem langfristigen Durchschnitt der Bundesobligationen, nicht gerechtfertigt.
Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat an ihrer Sitzung vom 18. September 2009 mit grosser Mehrheit einen Mindestzinssatz von 2% vorgeschlagen. Die eingegangenen Vorschläge der Kommissionsmitglieder reichten von 1.5% bis 2.5%. Die von der Kommission favorisierte Formel zur Festlegung des Satzes ergibt 1.9%. Bei der Konsultation der Sozialpartner hat eine deutliche Mehrheit entweder einen Satz von 2% vorgeschlagen oder kann unter den gegenwärtigen Umständen mit einer Beibehaltung des Satzes leben.
Interpellation Leutenegger Oberholzer: Swiss Blocks
Eingereichter Text: Die Schweizer Börse, SIX Swiss Exchange, bietet seit August 2008 grossen Finanzinstitutionen wie Anlagefonds, Banken, Versicherungen oder Pensionskassen mit "Swiss Blocks" eine Plattform an, über die sie Schweizer Wertpapiere ausserhalb des öffentlichen Orderbuchs in grossen Blöcken handeln können. Die Börse wirbt explizit mit der völligen Anonymität und den besseren Preisen dieses so genannten "Dark Pools". In Grossbritannien und den USA geraten Dark Pools wegen der mangelnden Transparenz zunehmend unter Druck der Finanzaufsichtsbehörden FSA und SEC.
Der Bundesrat wird dazu um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Wie beurteilt er rechtlich und wirtschaftlich die "Swiss-Block"-Dienstleistung für institutionelle Anleger von SIX Swiss Exchange? (…).