Die NZZ beschäftigt sich in der Rubrik “Reflexe” mit dem Thema Langlebigkeitsrisiko und den Möglichkeiten der Pensionskassen zur Absicherung. Im Beitrag heisst es u.a.: “Die traditionelle Methode zur Absicherung des «Langleberisikos» bei Pensionskassen ist, dieses selber zu tragen und dafür Reserven zu äufnen. Eine weitere Möglichkeit ist ein Rententransfer zu einem Versicherer. Gemäss der Beratungsgesellschaft Watson Wyatt ist dies aber sehr teuer, und es gibt wenig Anbieter, die jeden Rentnerbestand übernehmen wollen. Zudem übersteige das potenzielle Rentenvolumen die Möglichkeiten des Versicherungsmarkts. Gerade kleine und mittelgrosse Pensionskassen hätten so oft nicht die Möglichkeit, ihre Renten gegen das «Langleberisiko» abzusichern. Berater und Banken wittern deshalb nun ein grosses Geschäft – sie preisen den Transfer des Risikos von Pensionskassen an den Kapitalmarkt, der mittels derivativer Finanzinstrumente erfolgen soll. Laut Watson Wyatt gibt es solche Derivate bereits in den USA, Grossbritannien und Deutschland, bald sollen sie auch in der Schweiz erhältlich sein.
2009
SR DRS: “Gutes Börsenjahr hilft Pensionskassen”
2009 war ein überraschend gutes Jahr für die meisten Pensionskassen. Denn die internationalen Börsen verzeichneten deutliche Kursgewinne, meint Wirtschaftsredaktor Klaus Bonanomi von Radio DRS.
Viele Pensionskassen profitierten von der schnellen Teilerholung der Finanzmärkte, bestätigte Hanspeter Konrad, Direktor des Schweizerischen Pensionskassenverbandes (Asip), gegenüber Schweizer Radio DRS. Insofern überrasche es nicht, dass viele Vorsorgeeinrichtungen ihre Unterdeckung teilweise oder ganz ausgleichen konnten. Genaue Zahlen werde man zwar erst in einigen Monaten haben, doch man gehe davon aus, dass noch 20 Prozent der Pensionskassen sich in einer Unterdeckung befinden. Im Frühjahr war es noch 57 Prozent.
Das bedeute, dass nun viele Pensionskassen ihre Sanierungen beenden könnten. “Für die Versicherten ist das eine gute Nachricht. Denn viele Kassen sanierten sich einseitig auf dem Buckel der Arbeitnehmer, indem sie das angesparte Kapital tiefer verzinsten. Das bedeutet, das die Rente dereinst tiefer ausfallen wird”, heisst es beim Radio weiter, ohne dass der Vorwurf irgendwie untermauert würde.
Bei den Sanierungmassnahmen im Vordergrund habe sicher eine tiefere Verzinsung der Altersguthaben gestanden, stellte auch Konrad fest. Viele Pensionskassen hätten aber auch Sanierungskonzepte beschlossen, die aus einem Mix der verschiedenen Varianten: tiefere Verzinsung, Sanierungsbeiträge sowie allenfalls auch Zuschüsse seitens der Arbeitgeber.
Radio DRS / Interview mit HP Konrad Hören
Sanierung der PK Post
Der Deckungsgrad der Pensionskasse Post (PK Post) sank per Ende 2008 auf 88.1%. In den vergangenen Monaten erholten sich die Märkte und liessen den Deckungsgrad wieder über 90% ansteigen. Der Stiftungsrat (SR) muss sich von Gesetzes wegen mit der Sanierung befassen sowie Massnahmen zur Behebung der Unterdeckung einleiten.
Der SR entschied ein Sanierungskonzept – unter Einbezug des Arbeitgebers, der aktiv Versicherten sowie der Rentenbezüger – welches gemäss Mitteilung der PK geeignet ist, die Unterdeckung der PK Post in der vom Bundesrat vorgegebenen Frist von 5 bis 7 Jahren zu beheben.
Das Konzept sieht Sanierungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Höhe von insgesamt 2% des versicherten Lohnes vor, welche ab dem 1. Januar 2010 bis zur Behebung der Unterdeckung erhoben werden. Ausgenommen davon sind die Risikoversicherten.
Während der Dauer der Unterdeckung wird die maximale Verzinsung der Sparkonti der aktiv Versicherten auf die Höhe des gültigen BVG-Mindestzinssatzes begrenzt. Für das Jahr 2009 werden die Sparkonti mit mindestens 1% (maximal 2%) verzinst, über die definitive Verzinsung für das Jahr 2009 entscheidet der SR anlässlich seiner November-Sitzung.
Im Rahmen der Lohnrunde 2010 einigten sich die Sozialpartner auf generelle Lohnerhöhungen von 0,7%. Darüber hinaus übernimmt die Post für 2010 den gesamten Arbeitnehmerbeitrag für die Sanierung der Pensionskasse Post.
Mitteilung Post / Mitteilung PK Post
SP-Geschäftsleitung beschliesst Abstimmungsparolen
An ihrer letzten Sitzung im laufenden Jahr hat die Geschäftsleitung der SP Schweiz die Abstimmungsparolen für die Eidgenössischen Vorlagen vom 7. März 2010 gefasst. Einstimmig stellt sich die SP-Geschäftsleitung gegen die Senkung des Umwandlungssatzes. “Dieser mündet in einen unsozialen und verantwortungslosen Rentenabbau”, heisst es in einer Mitteilung.
Weiter wird behauptet: “Die zweite Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule innert weniger Jahre auf neu 6.4 Prozent ist ein Frontalangriff auf die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner. Die Verfechter dieses Rentenabbaus lassen sich von den Pensionskassen und Lebensversicherern instrumentalisieren und argumentieren fadenscheinig mit der Demographie, der Finanzkrise und den tiefen Zinsen. Dabei blenden sie aus, dass sich die Versicherungsgesellschaften 2008 über 1.3 Milliarden Franken für Verwaltungskosten abgezwackt haben und ihnen auch das Geld für Boni in Millionenhöhe nicht fehlte. Die SP wehrt sich dezidiert dagegen, dass nach schlechten Börsenjahren die Sätze zulasten der Rentnerinnen und Rentnern gesenkt werden, aber in guten Zeiten die Gewinne selbstverständlich die Kassen der Versicherungen füllen.”
Deutsche Pensionskassen wollen Risiken abwälzen
Im Kampf gegen die rekordniedrigen Zinsen am Kapitalmarkt erwägen die deutschen Pensionskassen einen Befreiungsschlag. Überlegt wird, riskantere Anlagen zu wagen, um eine höhere Rendite zu ermöglichen – und die Arbeitnehmer am Risiko zu beteiligen. «Wenn man das System der betrieblichen Altersversorgung mit angemessener Verzinsung aufrechterhalten will, sollte man die Marktrisiken zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen», sagte Peter Hadasch, Vorsitzender des Verbandes der Firmenpensionskassen laut Financial Times Deutschland.
Martina Perreng, Referatsleiterin Individualarbeitsrecht beim Deutschen Gewerkschaftsbund, kritisierte den Vorstoß: «Wenn der Arbeitnehmer auf Entgelt verzichtet und das in die Pensionskasse gibt, darf es sich nicht um Risikokapital handeln», sagte sie. An den geleisteten Rentenzusagen wird sich ohnehin kaum etwas ändern lassen. «In bestehende Rentenverpflichtungen einzugreifen, halte ich für sehr schwierig», sagte Stefan Oecking, Leiter International der Beratungsgesellschaft Mercer.
«Non à la baise des rentes»
Le bulletin de versement du parti socialiste pour la récolte de fonds en faveur de sa campagne contre la baisse des rentes du deuxième pilier contient une erreur qui en dit long.
Forderungsverzicht der SBB-Pensionskasse
Der Bund will den Beitrag von 1,1 Milliarden Franken für die Altrentner der SBB-Pensionskasse nur gewähren, wenn die SBB auf alle weiteren Forderungen verzichten, schreibt die NZZ.
Unter dem Eindruck des im letzten Jahr zwar sistierten, aber nicht definitiv ad acta gelegten Rechtsbegehrens, will sich der Bund absichern, dass er später nicht erneut mit Forderungen konfrontiert wird. Bevor der Bundesrat an einer der ersten Sitzungen im neuen Jahr die Botschaft für die Nachzahlung ans Parlament verabschiedet, verhandelte das Finanzdepartement daher mit den SBB und der SBB-Pensionskasse über eine formelle «Verzichtserklärung». Die beiden rechtlich eigenständigen Institutionen sollten zusichern, dass sie auf weitere Ansprüche auf Ausfinanzierung verzichten und den Bund aus der Leistungsgarantie gemäss SBB-Gesetz entlassen, sobald sie den vereinbarten Betrag erhalten haben. Analog verzichtet die SBB-Pensionskasse ihrerseits auf weitergehende Forderungen gegenüber den SBB.
Die Verzichtserklärung ist mittlerweile unter Dach, wie SBB-Pressechef Danni Härry der NZZ auf Anfrage bestätigt. Der Verwaltungsrat der SBB und der Stiftungsrat der Pensionskasse hätten entsprechende Erklärungen verabschiedet. Härry betont aber nochmals die Bedingung: «Falls der erwähnte Betrag nicht zur Auszahlung gelangt, wären SBB und Pensionskasse SBB bezüglich eines anzustellenden Prozesses wieder frei.»
NYT: “Mercer’s Little Alaska Problem”
Although it has received little coverage lately, a bombshell of a lawsuit inching its way through the superior court of Alaska has revealed the financial strain visited on state workers there and promises to have ramifications for public pensions across the country.
The Alaska Retirement Management Board, a state agency, filed the suit in 2007 against Mercer, the human resources consulting firm. The lawsuit says that Mercer’s mistakes hindered the ability of Alaska’s retirement system to meet its obligations to former public employees.
Mercer, the agency contends, made multiple errors as the state’s actuarial consultant when it estimated the amounts that two of the state’s retirement plans needed to set aside for health care and pension benefits. The agency seeks damages of $2.8 billion.
The error that Mercer covered up, according to the lawsuit, occurred in 2002 and involved a “per capita claims cost,” which represented the estimated expenses of providing health care to a retiree. Mercer used one assumption for retirees under age 65 and another, lower estimate for those over 65 because they could tap into Medicare benefits.
But the amount entered into Mercer’s computers for employees of pre-retirement age was $213 less than it should have been. The error understated the amount of liabilities owed by one of the Alaska funds by 10 percent. A Mercer actuary found the error before the 2002 valuations were to be presented to the Alaska plans and reported it, along with a colleague, to a supervisor. But after several discussions, the lawsuit says, the Mercer executives decided not to tell their client about the error.
ÖV-Unternehmen gründen Symova Sammelstiftung
Die Gründungsmitglieder BLS, RBS, SOB, TN, SGV, VZO, STI, Bergbahnen Saas-Fee, Schweizer Reisekasse Reka sowie der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) haben beschlossen, die neue Sammelstiftung Symova zu gründen und aus ihrer bisherigen Pensionskasse der ASCOOP auszutreten. Mit der Gründung der Sammelstiftung Symova verpflichten sich die Gründungsmitglieder, reglementarisch und vertraglich, die Sanierung ihrer Vorsorgewerke bis spätestens 2020 erfolgreich abzuschliessen. Sie bekennen sich dazu, die notwendige Sanierung und volle Ausfinanzierung ihrer Vorsorgewerke aus eigener Kraft oder durch die Eigentümer zu bewältigen.
Der Symova beitreten können Vorsorgewerke, deren Deckungsgrad 100% beträgt oder deren Arbeitgeber sich verpflichten, allein oder in Vereinbarung mit dem Personal die Sanierung bis 2020 verbindlich zu vollziehen. Es wird angestrebt, weitere Unternehmen für die neue Sammelstiftung zu gewinnen. Die Gründungsunternehmen haben rund 4300 aktive Versicherte. Sie sind zuversichtlich, dass dank weiteren Anschlüssen Mitte 2010 mit mehr als 5000 Versicherten gestartet werden kann und bis Ende Jahr 6000 Versicherte zusammen kommen, heisst es in einer Mitteilung des Verbands öffentlicher Verkehr.
Die zehn Gründungsmitglieder der Symova legen grossen Wert darauf, dass die Sanierung der Pensionskasse der ASCOOP ungeachtet der Austritte weitergeführt wird. Der Stiftungsrat der ASCOOP hat sich seinerseits verpflichtet, auf dem Sanierungspfad fortzuschreiten. Die weitere Sanierung der in der ASCOOP verbleibenden Vorsorgewerke bleibt anspruchsvoll. Die Sanierungsmassnahmen sind einschneidend.
Mitteilung des Verbands öff. Verkehr
Bilanz: Wahlfreiheit in der 2. Säule
McKinsey macht es, ABB, Schindler und andere ebenso. Ihre Pensionskassen bieten den Kadermitarbeitern beim überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge eine Auswahl von Anlagemöglichkeiten. Bis jetzt ist diese Individualisierung bei der 2. Säule «rechtlich nicht ganz abgesichert», wie es Christoph Oeschger, Geschäftsführer der Avadis, formuliert. Mit der nächsten Revision des BVG-Gesetzes (Strukturreform) wird die freie Wahl der überobligatorischen Anlagen ab nächstem Jahr auch offiziell erlaubt. «Klar begrüssen wir dies», ergänzt Chrstoph Oeschger; unter anderem fallen nun Diskussionen mit kantonalen Steuerbehörden dahin, die sich daran gestört haben, dass die Vorsorgegelder individuell statt kollektiv angelegt werden, schreibt Bilanz.
Die Frage, ob ein Vorsorgeplan von der Steuer absetzbar ist, wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich bewertet. Das neueste Paket von Verordnungen soll nun Klarheit schaffen. Einige der neuen Bestimmungen – etwa die Regelung von Frühpensionierungen erst ab 60 Jahren – sind in der Vernehmlassung heftig zersaust worden. Die Individualisierung der Anlagemöglichkeiten ist dagegen nicht bestritten. Schliesslich gibt es für die Versicherten kein Recht auf eine freie Anlagewahl, die Pensionskassen erhalten bloss die Möglichkeit, dies ganz legal zu tun. Der Aufwand für die Kassen ist recht gross, sagt Hanspeter Konrad, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes ASIP. Viele Vorsorgeeinrichtungen schrecken wohl davor zurück, sagt auch Oeschger. Man habe nun jahrelange Erfahrung und habe gelernt, mit dem administrativen Mehraufwand umzugehen, ergänzt der Avadis-Geschäftsführer. Die genauen Kosten der Individualisierung kann er allerdings nicht beziffern.
Publica kauft Gebäude der Swiss International School
Das Gebäude mit der Schule im Westen der Erlenmatt in Basel hat den Besitzer gewechselt. Vivico hat das Gebäude an die Schweizer Pensionskasse Publica verkauft. Das 1905 errichtete, denkmalgeschützte Haus wurde umfassend saniert. Es verfügt über rund 6.000 qm Bruttogrundfläche. Hauptmieter ist der Bildungsträger Kalaidos mit der Swiss International School (SIS).
Publica hatte bereits auf dem angrenzenden Baufeld das Erlentor mit rund 240 Wohnungen errichtet. Im Sommer 2009 sind dort die ersten Bewohner eingezogen. Das Herzstück der Erlenmatt, der 50.000 qm große Park, wird ebenfalls seit dem Sommer 2009 angelegt. Im Osten der Erlenmatt entsteht die Erlenmatt Galerie, ein Einkaufszentrum mit Hotel. Die Architektur für die Erlenmatt Galerie stammt vom Basler Büro Miller & Maranta; der Baubeginn wird in der zweiten Jahreshälfte 2010 geplant.
Nullverzinsung und Unterdeckung – eine Replik von Hanspeter Konrad
In Ausgabe 12/09 der Schweizer Personalvorsorge äussert sich Hanspeter Konrad, Direktor des Pensionskassenverbands ASIP, zur umstrittenen Frage der Zulässigkeit einer Minder- resp. Nullverzinsung bei Fehlen einer Unterdeckung. Die Frage wurde durch zwei Beiträge von Erich Peter, Chef der Zürcher BVG-Aufsicht, in der Zeitschrift AJP ausgelöst. In der Zwischenzeit hat auch das Bundesgericht dazu einen Entscheid gefällt.
Konrad macht deutlich, dass er die Argumentation von Peter, welche sich im wesentlichen auf umhüllende Kassen bezieht und zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil unterscheidet, für verfehlt erachtet. Er schliesst sich damit der Argumentation der Kammer der Pensionskassen-Experten an, welche in einer Medienmitteilung die Unterscheidung ebenfalls als unsachgemäss bezeichnet und sich für einen liberalen Einsatz der Minderverzinsung stark gemacht hatte.
Peter stützt sich bei seiner Argumentation vor allem auf Weisungen des Bundesrates aus dem Jahre 2004. Konrad hält dazu fest: “Gemäss Ziffer 311 ist eine Minder- oder Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip bei einer umhüllenden VE im Beitragsprimat zulässig. Aus dieser Formulierung abzuleiten, eine Null- oder Minderverzinsung sei nur bei Vorliegen einer Unterdeckung zulässig (…) ist abzulehnen. Die Formulierung der alten Weisungen vom 21. Mai 2003, wonach eine Nullverzinsung nach dem Anrechnungsprinzip nur zulässig war, solange eine Unterdeckung bestand, wurde bewusst gestrichen. Die neuen Weisungen definieren nur mögliche Sanierungsmassnahmen. Sie nehmen im Gegensatz zur aufgehobenen Fassung der Weisungen inhaltlich zur Frage der Zulässigkeit einer Null- oder Minderverzinsung bei einer Überdeckung gerade nicht Stellung.”
In seinem Fazit schreibt Konrad: “Wenn Vorsorgeeinrichtungen, die eine drohende Unterdeckung verhindern oder zunächst ihre Wertschwankungsreserven wieder äufnen wollen, gezwungen werden sollten, zwei Zinssätze anzuwenden – den BVG-Mindestzinssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens und zum Beispiel einen Zinssatz Null für den überobligatorischen Teil des Altersguthabens (Zinssplit) – wäre das ein nicht zu verantwortender Rückschritt. Eine solche Interpretation berücksichtigt die Konzeption des BVG nicht und widerspricht Sinn und Zweck der umhüllenden Vorsorgestruktur.”
Artikel Konrad / Aktuell Beiträge zur Nullverzinsung
Libera: Absicherungsmethoden für Pensionskassen
In Ausgabe 35 der Libera Horizonte werden Methoden zur Absicherung von Deckungsgrad und Vorsorgevermögen beschrieben. Libera schreibt dazu: “Nach den erheblichen Vermögensverlusten des vergangenen Jahres wollen Pensionskassen nicht mehr tatenlos der Talfahrt ihres Deckungsgrads zuschauen. Nun stellt sich die Frage, wie sie sich vor den Folgen zukünftiger Marktturbulenzen schützen können. Wir präsentieren Ihnen drei innovative Absicherungsmethoden, die nach dem aktuellen Stand des Wissens zur Verfügung stehen.” Die Absicherungsmethoden sollen die Exposition der Pensionskasse zur Volatilität des Finanzmarktes (systematisches Risiko) und somit die Schwankungen des Deckungsgrads reduzieren.
Allianz: Erfolg mit der Vollversicherung
Die Allianz Suisse kann sich in der zweiten Säule behaupten. So wurde zum Ende des 3. Quartals die Zahl der versicherten Personen auf über 130’000 und das Beitragsvolumen auf 1’353 Mio. Franken (plus 5,4 Prozent) gesteigert. Die Verzinsung beträgt 2,5 Prozent im obligatorischen und 2,8 Prozent im überobligatorischen Teil.
Die Gelder im obligatorischen Teil der Vorsorge werden 2009 mit 2,5 Prozent verzinst. Das sind 0,5 Prozentpunkte mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung von 2 Prozent. Auf den überobligatorischen Teil ihres BVG-Kontos erhalten die Versicherten 2,8 Prozent. Laut Mitteilung der Allianz hält die starke Nachfrage nach Vollversicherungslösungen für die Berufliche Vorsorge an.
Ascoop verliert weitere Mitglieder
Die Berner Zeitung schreibt: “Der Ascoop fahren die Bahnen davon: Nach mehreren bekannten Abgängen hat nun auch die Bielersee-Schifffahrtsgesellschaft ihre Absicht kundgetan, sich bei der Ascoop zu verabschieden. Sie will sich der Pensionskasse der Stadt Biel anschliessen. Wie dieser Anschluss aussehen soll, ist noch offen. Bei der Ascoop definitiv gekündigt haben die Rigibahnen, die Matterhorn-Gotthard-Bahn, die Gornergrat-Bahn und die Firstbahnen. Vorher haben die Zentralbahn, die Aare Seeland Mobil mit Sitz in Langenthal sowie die Regionalen Verkehrsbetriebe Baden-Wettingen die Ascoop-Sammelstiftung verlassen. Per Ende 2008 waren bei der Ascoop 150 Vorsorgewerke angeschlossen, hauptsächlich konzessionierte Transportanstalten und touristische Unternehmen.
Weiter ist damit zu rechnen, dass auch sieben Transportunternehmen aus dem Kanton Waadt abspringen werden, darunter die Montreux-Oberland-Bahn (MOB), bei welcher der Kanton Bern zu 19 Prozent beteiligt ist. Die MOB braucht 14 Millionen Franken, um den Deckungsgrad ihres Vorsorgewerks auf 90 Prozent zu hieven. Nun hat die Pensionskasse des Waadtländer Staatspersonals, die Retraite Populaire, den Transportanstalten aus dem Waadtland ein «interessantes Angebot» unterbreitet. Sie gewährt den Bahnen einen Kredit zu Vorzugsbedingungen. Damit verringern sich die Kosten für die Sanierung der Vorsorgewerke. Würde die MOB bei der Ascoop oder bei der neu zu gründenden Symova bleiben, müsste sie das Geld auf dem Finanzmarkt zu deutlich schlechteren Bedingungen aufnehmen.Die Retraite Populaire will eine Tochtergesellschaft gründen, bei welcher sich Mitarbeiter von Transportunternehmen oder auch Spitalangestellte des Kantons versichern könnten.”