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Ab 1. Juli 2008 wird in der AHV (und IV sowie in der Erwerbsersatzordnung EO) schrittweise die neue, 13-stellige Versichertennummer angewendet. Dies ist notwendig, weil das bisherige Nummernsystem schon bald nicht mehr ausreichen würde, um jeder Person eine eindeutige Nummer zuordnen zu können. Ausserdem sind in der bisherigen Nummer einfach lesbare Angaben über die Versicherten codiert: Geburtsdatum, Geschlecht, Anfangsbuchstabengruppe des Namens, Schweizer/in oder Ausländer/in. Dies genügt den heutigen Anforderungen des Datenschutzes nicht. Die neue Nummer hingegen ist völlig anonym und zufällig. Sie wird nur einmal vergeben, während die bisherige Nummer z.B. bei einem Namenswechsel durch Heirat geändert werden muss. Die Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb der 1. Säule war bisher gesetzlich nicht eingeschränkt und hat sich im Laufe der Zeit weit und unkontrollierbar über die AHV hinaus bis in den geschäftlichen und privaten Bereich verbreitet. Auch dies entspricht den Anforderungen des Datenschutzes nicht. 

BSV – Einführung der neuen AHV-Nummer