Die Bestimmungen zur Governance werden im Bereich der beruflichen Vorsorge verschärft. Im Visier hat der Gesetzgeber nach dem Front Running auch das Parallel Running. Genau eine Woche, bevor die zuständige sozialpolitische Kommission (SPK) des Ständerats die Weichen  für die Beratung der neuen Governance-Richtlinien für Pensionskassen stellte, hatte der einflussreiche Schweizerische Pensionskassenverband (Asip) eine Ethik-Charta verabschiedet.

In der Sommersession will der Ständerat die Vorlage des Bundesrats zur sogenannten «Strukturreform» in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) behandeln. Damit verfolgt die Landesregierung zwei Ziele: Zum einen sollen sowohl die direkte Aufsicht als auch die Oberaufsicht verstärkt werden. Und zum andern gibt es für die BVG-Einrichtungen zusätzliche Governance-Vorschriften.

SPK-Präsident Schwaller will mit der neuen Vorlage den hochkomplexen BVG-Bereich transparenter gestalten, gleichzeitig aber auch eine «unnötige» Regelungsdichte vermeiden. Das gilt auch für die heikle Offenlegung der Vermögensverhältnisse von Pensionskassen-verantwortlichen, die vom Bundesrat in der Vorlage angestrebt wird. «Man darf den Bogen nicht überspannen», warnt Hanspeter Konrad vom Asip.

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