image Hilft der Bund bei der Sanierung der defizitären SBB- Pensionskasse, soll er auch die Sanierung der Pensionskasse Ascoop unterstützen. Das fordert der Stiftungsrat der Ascoop. Ohne diese Gleichbehandlung würde die Kasse benachteiligt. Der Ascoop-Sammelstiftung sind Vorsorgeeinrichtungen von 150 öffentlichen Verkehrsbetrieben und im Tourismus tätigen Unternehmen angeschlossen.

Ende 2007 belief sich der Fehlbetrag der Ascoop auf rund 580 Millionen Franken. Der konsolidierte Deckungsgrad der Kasse lag bei 79,68 Prozent gegenber 77,51 Prozent im Vorjahr. Diese Zahl hat laut dem Stiftungsrat aber nur eine beschränkte Aussagekraft, weil die Kasse seit Anfang 2006 eine Sammelstiftung ist.

Im  schwierigen  Marktumfeld  erzielte  die  Kasse gemäss eigener Einschätzung mit  einer  Anlagerendite  von  3,41  Prozent  ein  vergleichsweise gutes Ergebnis. Dazu trug namentlich der strategisch hohe Immobilienanteil am Vermögen bei, der in einer breit  diversifizierten Anlagestiftung  investiert  ist.  Im Risikoversicherungsbereich Tod  und  Invalidität wurde  ein Gewinn von 11 Millionen Franken ausgeschüttet.

In der Pressemitteilung der Ascoop heisst es weiter: «Ein erheblicher Teil der 2002 entstandenen Unterdeckung der ASCOOP ist darauf zurückzuführen, dass Leistungen wie die  vorzeitigen  Pensionierungen  und  die  Rente  für  die  Berufsinvalidität  gemäss  dem  früheren  Reglement  nicht  oder ungenügend mit Beiträgen finanziert worden sind. Wie die Pensionskasse SBB unterstand auch die Pensionskasse der ASCOOP  bis  1995  der  Aufsicht  des  Bundesamtes  für  Verkehr:  Sie musste  die  gleichen  Vorschriften  einhalten,  insbesondere  betreffend  die  Vorgaben  zum  technischen  Zins.  Dieser  wurde  bei  beiden  Pensionskassen  bewusst  hoch gehalten, damit die Pensionskassenbeiträge und somit die Sozialkosten der Unternehmen tief blieben. Das schlug sich dann in kleineren Abgeltungen des Bundes und der Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs nieder.

Weil die Unterdeckung der Pensionskasse SBB und der ASCOOP weitgehend die gleichen Ursachen haben, vertritt der Stiftungsrat  der Pensionskasse  der ASCOOP  die Meinung: Falls  der Pensionskasse SBB  bei  der Sanierung  von  der öffentlichen Hand Hilfe gewährt wird, muss die ASCOOP gleich behandelt werden. Sonst entstehen den Unternehmen der ASCOOP ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile.»

baz.ch – Basler Zeitung Online / Pressemitteilung