Hilft der Bund bei der Sanierung der defizitären SBB- Pensionskasse, soll er auch die Sanierung der Pensionskasse Ascoop unterstützen. Das fordert der Stiftungsrat der Ascoop. Ohne diese Gleichbehandlung würde die Kasse benachteiligt. Der Ascoop-Sammelstiftung sind Vorsorgeeinrichtungen von 150 öffentlichen Verkehrsbetrieben und im Tourismus tätigen Unternehmen angeschlossen.
Ende 2007 belief sich der Fehlbetrag der Ascoop auf rund 580 Millionen Franken. Der konsolidierte Deckungsgrad der Kasse lag bei 79,68 Prozent gegenber 77,51 Prozent im Vorjahr. Diese Zahl hat laut dem Stiftungsrat aber nur eine beschränkte Aussagekraft, weil die Kasse seit Anfang 2006 eine Sammelstiftung ist.
Im schwierigen Marktumfeld erzielte die Kasse gemäss eigener Einschätzung mit einer Anlagerendite von 3,41 Prozent ein vergleichsweise gutes Ergebnis. Dazu trug namentlich der strategisch hohe Immobilienanteil am Vermögen bei, der in einer breit diversifizierten Anlagestiftung investiert ist. Im Risikoversicherungsbereich Tod und Invalidität wurde ein Gewinn von 11 Millionen Franken ausgeschüttet.
In der Pressemitteilung der Ascoop heisst es weiter: «Ein erheblicher Teil der 2002 entstandenen Unterdeckung der ASCOOP ist darauf zurückzuführen, dass Leistungen wie die vorzeitigen Pensionierungen und die Rente für die Berufsinvalidität gemäss dem früheren Reglement nicht oder ungenügend mit Beiträgen finanziert worden sind. Wie die Pensionskasse SBB unterstand auch die Pensionskasse der ASCOOP bis 1995 der Aufsicht des Bundesamtes für Verkehr: Sie musste die gleichen Vorschriften einhalten, insbesondere betreffend die Vorgaben zum technischen Zins. Dieser wurde bei beiden Pensionskassen bewusst hoch gehalten, damit die Pensionskassenbeiträge und somit die Sozialkosten der Unternehmen tief blieben. Das schlug sich dann in kleineren Abgeltungen des Bundes und der Kantone als Besteller des öffentlichen Verkehrs nieder.
Weil die Unterdeckung der Pensionskasse SBB und der ASCOOP weitgehend die gleichen Ursachen haben, vertritt der Stiftungsrat der Pensionskasse der ASCOOP die Meinung: Falls der Pensionskasse SBB bei der Sanierung von der öffentlichen Hand Hilfe gewährt wird, muss die ASCOOP gleich behandelt werden. Sonst entstehen den Unternehmen der ASCOOP ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile.»