admin Mit der Einführung der Regionalen Ärztlichen Dienste konnte die Qualität der medizinischen Entscheide bei den IV-Stellen verbessert werden. Gleichzeitig sind die Ansprüche des Eidgenössischen Versicherungsgerichts an die Beweisgrundlage für den Rentenentscheid deutlich gestiegen, insbesondere was die medizinischen Aspekte bei schwer objektivierbaren Krankheitsbildern betrifft. Das zeigen zwei neue Studien des Bundesamts für Sozialversicherungen im Rahmen des mehrjährigen Forschungsprogramms zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes.

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