admin Wohl nicht zuletzt ausgelöst durch die heftige und teils auch sehr polemische Kritik an der Revision der Anlagebetimmungen in der BVV2, hat das BSV eine Sonderausgabe seiner "Mitteilungen über die berufliche Vorsorge" herausgegeben, in welchen die Grundsätze der Verordnungsänderung erläutert werden, sehr ausführlich aber auch auf die beiden besonders umstrittenen Punkte eingegangen wird: die Reduktion des Immobilienanteils und die Schaffung einer neuen Anlagekategorie für die alternativen Anlagen.

Durch diverse irreführende Aeusserungen in den Medien sieht sich das BSV offenbar gezwungen folgendes festzuhalten: "Durch die Neuregelung sind diese (PKs mit mehr als 30% Immobilienanteil) nun keineswegs gezwungen, ihre Immobilien zu verkaufen (…). Die Immobilienquote von 30% ist vielmehr ein Signal: Wenn die Vorsorgeeinrichtung diese Limite überschreiten will, dann soll sie sich fragen, ob z.B. die Sorgfaltspflicht und Sicherheit noch gewährleistet sind. Lässt sich dies bejahen, kann sie die Überschreitung bei der Festlegung ihrer Anlagestrategie bewusst vornehmen, entsprechend im Anlagereglement festhalten und in der Jahresrechnung die Gründe kurz kommentieren."

Analog dazu heisst es im Abschnitt über alternative Anlagen: "Selbstverständlich zielt auch diese Limite (15%) in keiner Art und Weise darauf ab, die Investitionen in alternative Anlagen zu fördern oder die Vorsorgeeinrichtung sogar dazu zu nötigen. Dies würde dem Vorsichtsprinzip (und den in den Erläuterungen formulierten Bedingungen) ausdrücklich widersprechen. Als restriktivste Kategorielimite erzeugt sie allenfalls sogar den gegenteiligen Effekt. Letztlich entscheidet die Attraktivität oder Unattraktivität (Rendite- / Risikoeigenschaften) dieser Anlagen darüber, ob ihr Anteil zu- oder abnimmt."

Mitteilungen Nr. 109