parlament Eingereichter Text: Seit dem Inkrafttreten des 3. Pakets der BVG-Revision am 1. Januar 2006 können nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen unterschiedliche Anlagestrategien anbieten. Um die Wahl flexibler Anlagestrategien zu ermöglichen (Art. 1 Abs. 3 BVG in Verbindung mit Art. 1e BVV 2) müssen die massgebenden Bestimmungen im Freizügigkeitsgesetz (Art. 15 Abs. 2 und 17 FZG) angepasst werden.

Eingereicht von: Stahl Jürg; Einreichungsdatum: 03.10.2008; Eingereicht im Nationalrat; Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.

Motion