parlament Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats führte Detailberatungen zum Mindestumwandlungssatz und zur Vertragsfreiheit im Krankenversicherungswesen durch. Für die 11. AHV-Revision wurden Anhörungen im Zusammenhang mit der Erhöhung des Rentenalters für Frauen durchgeführt. Ausserdem hörte die Kommission die Vertretungen der Kantone zu Standesinitiativen von Zürich und Waadt an, beriet eine Anzahl von Motionen und nahm Kenntnis von zwei Petitionen.

Mit der Botschaft 06.092 s Berufliche Vorsorge. Mindestumwandlungssatz, schlägt der Bundesrat eine Senkung des Satzes ab Januar 2008 bis zum Erreichen von 6,4 Prozent per 1. Januar 2011 vor. In einer ersten Runde hatte der Ständerat die Vorlage mit 22 zu 11 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt (12. Juni 2007). Dagegen hat der Nationalrat in der Herbstsession 2008 der Vorlage mit 115 zu 57 Stimmen zugestimmt. Die Kommission folgte in der ersten Lesung den Anträgen des Nationalrates und beauftragte die Verwaltung, aktualisierte Zahlen über die Folgen dieser Beschlüsse vorzulegen. In Kenntnis dieses Berichts wird sie am 24. November 2008 die definitiven Entscheide für die Dezembersession fällen.

Mitteilung SGK-S