«Obwohl sich der Bundesrat mit der Vorgabe eines BVG-Mindestzinses von 2,75% für das laufende Jahr bös verschätzt hat und nun korrigieren muss, wird vom seit Jahrzehnten praktizierten Konzept, dem Markt eine Leistungsvorgabe aufzuzwingen, nicht abgewichen», schreibt Werner Enz in der NZZ.
Oktober 22, 2008
Erste Reaktionen auf den Mindestzinsentscheid.
SP-Schweiz
«In einem nicht nachvollziehbaren Entscheid hat der Bundesrat den Mindestzins auf dem BVG-Sparkapital der zweiten Säule weiter gesenkt. «2 Prozent sind nicht marktkonform – schon Bundesobligationen mit 10 Jahren Laufzeit bringen 2.9 %!» kritisiert der Basler SP-Nationalrat Ruedi Rechsteiner den Entscheid. «Es ist stossend, wie der Bundesrat einmal mehr den Privatversicherungen zu Hilfe eilt, ohne bei einer Erholung der Börse die Verteilung der Überschüsse zu regeln.»
Mitteilung SP
Schweiz. Versicherungsverband
«Der SVV begrüsst die Senkung als einen Schritt in die richtige Richtung, beurteilt sie aber als noch nicht genügend. Angesichts der volatilen Verhältnisse an den Kapitalmärkten wäre eine weitergehende Anpassung angebracht gewesen. Ein zu hoher Mindestzinssatz setzt die Vorsorgeeinrichtungen grösseren Risiken aus.
Der SVV setzt sich weiterhin für eine transparente Formel zur Festlegung eines variablen und marktkonformen Mindestzinssatzes ein – zum Beispiel 70% des rollenden Durchschnittes von siebenjährigen Bundesobligationen. Basierend auf der vorgeschlagenen Formel resultiert für das Jahr 2009 ein BVG-Mindestzinssatz von 1,75%.»
Mitteilung SVV
Arbeitgeber, bürgerliche Parteien
In einer SDA-Mitteilung wird Thomas Daum, Direktor des Arbeitgeberverbands zitiert: «Nun werden die Pensionskassen in einer schwierigen Situation zusätzlich belastet», sagte Thomas Daum, Direktor Schweizerischer Arbeitgeberverband, auf Anfrage. Dabei wäre es im Interesse der Versicherten, dass die Pensionskassen nicht in Schwierigkeiten geraten.
SVP, FDP und CVP beurteilten den Entscheid des Bundesrates als vernünftig. Die Senkung sei ein akzeptabler Kompromiss, sagte CVP-Sprecherin Marianne Binder auf Anfrage. «Doch wenn sich die Finanzmärkte erholen, muss der Mindestzinssatz wieder nach oben angepasst werden.»
Meldung swissinfo
BVG-Mindestzins 2009: 2 Prozent
Der Bundesrat hat den Mindestzinssatz für 2009 in der beruflichen Vorsorge von aktuell 2.75% auf 2% gesenkt. Damit wird der seit längerem feststellbaren negativen Entwicklung wie auch den aktuellen Schwankungen der Finanzmärkte Rechnung getragen.
In der Mitteilung des BSV heisst es dazu u.a.: «Der Bundesrat berücksichtigt bei der Festlegung des Mindestzinssatzes gemäss den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere die Erträge der Bundesobligationen, sowie zusätzlich die Rendite der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Ausgangspunkt für die Festlegung des Satzes ist, wie bereits in den Vorjahren, der langfristige gleitende Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser liegt aktuell bei rund 2.48%. Während bei den Anleihen und Liegenschaften von positiven Erträgen auszugehen ist, mussten bei den Aktien erhebliche Kursverluste hingenommen werden. Insgesamt entwickelten sich die Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen negativ. Der Bundesrat erachtet es deshalb als gerechtfertigt, vom langfristigen gleitenden Durchschnitt der 7-jährigen Bundesobligationen einen Abzug von 0.5 Prozentpunkten vorzunehmen. Dies ergibt einen Mindestzinssatz von 2%. Ein tieferer Zinssatz wiederum ist deshalb nicht angebracht, weil in der Vergangenheit auch bei einer guten Entwicklung der Finanzmärkte der Satz vorsichtig festgelegt wurde. Den Vorsorgeeinrichtungen wurde somit ermöglicht, Wertschwankungsreserven aufzubauen, um die aktuell negativen Marktentwicklungen auffangen zu können.»