parlament In einer Motion hat die SGK des Nationalrats vom Bundesrat gefordert, von Liechtenstein eine Annäherung ihrer Anlagebestimmungen und die Sicherung einer gleichwertigen Aufsicht zu fordern. Der Bundesrat empfiehlt in seiner Antwort die Ablehnung der Motion, verspricht aber, mit den liechtensteinischen Behörden nach Verabschiedung der Strukturreform in Kontakt zu treten, um eine Lösung zu finden. Die Motion ist vor dem Hintergrund von Zweifeln an der Verlässlichkeit der Aufsicht in Liechtenstein zu sehen, die vor dem Anschluss seiner Vorsorgeeinrichtungen an den Schweizer Sicherheitsfonds geäussert wurden.

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