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Die Lebenserwartung ist weiterhin am Steigen begriffen und nichts deutet darauf hin, dass sich eine Abschwächung abzeichnen könnte. Im Gegenteil, viele Experten erwarten in naher Zukunft noch eine Verstärkung des Trends.

Adrian Groebli – seit Oktober 2007 Leiter des Ressort Personenversicherung beim SVV – legte an der Medienveranstaltung des Versicherungsverbands die Haltung der Versicherer zum Umwandlungssatz dar. Aus seinen Ausführungen ging hervor, dass die Versicherer zwar die vom Bundesrat anvisierte Senkung des Satzes auf 6,4% akzeptieren, allerdings um den Preis, dass im Ueberobligatorium auch künftig ein anderer, sprich tieferer Satz zur Anwendung kommt. Nach Meinung des SVV würde ein Satz von 6,0% den Gegebenheiten noch am ehesten  entsprechen. Der technisch korrekte Umwandlungssatz beträgt laut Gröbli aktuell, ausgehend von den Generationentafeln GRM/F 95 und einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent, 5,835 Prozent (Männer, Alter 65) bzw. 5,574 Prozent (Frauen, Alter 64). Durch den überhöhten BVG-Mindestumwandlungssatz resultiert eine unerwünschte und systemfremde Quersubventionierung der Rentenbezüger zulasten der aktiv versicherten Personen. Dieser Effekt wird umso stärker, je langsamer und weniger weitgehend der BVG-Mindestumwandlungssatz reduziert wird.

Gegenwärtig beträgt gemäss GRM95 die Restlebenserwartung eins 65jährigen 20,5 Jahre, das Altersguthaben inkl. Zinsen ist aber mit dem geltenden Umwandlungssatz auf 18 Jahre ausgerichtet, womit sich eine Finanzierungslücke für die Differenz von zweieinhalb Jahren ergibt. Diese Lücke ist von den aktiven Beitsgszahlern zu decken was eine unerwünschte und intransparente Solidarität zwischen den Generationen bedeutet.

SVV – Umwandlungssatz: Das Parlament ist gefordert